9. WEITERE FOLGEN
Besetzung Deutschlands ab 1949: „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“) und die „Deutsche Demokratische Republik“ („DDR“)
- ab dem 23. Mai 1945 vollständige Handlungsunfähigkeit der deutschen Staatsorgane
– künstliche Entwertung der Reichsmark
- Hungerwinter 1946-1947 durch Aushungern und Erfrieren der völlig schutzlosen deutschen Bevölkerung (angloamerikanisches Aushungerprogramm)
- Ausplünderung von Rohstoffen (vor allem Holze, Kohle, Stahl, Erze) und der Nahrungsmittelbestände in Deutschland
- 20. Juni 1948 Währungsreform in der westalIiierten Besatzungszone Einführung der sog. „deutschen Mark“ als offiziell bekannt gegebenes „Kopfgeld“ (Kopfprämie) für die versklavt-entrechteten Deutschen zur Vorbereitung der Okkupationsverwaltung „Bundesrepublik Deutschland („BRD) in den westalliierten Besatzungssektoren – https://de.wikipedia.org/wiki/Kopfgeld
– sog. „Grundsatzrede“ zur künftigen nichtstaatlichen BRD-Treuhandverwaltung von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem sog. „Parlamentarischen Rat“ der westalliierten Treuhänder
- 4. April 1949: Gründung NATO
- 23. Mai 1949: Gründung westalliierte provisorische Treuhandverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“) mit dem alliierten Militär-Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- im alliierten Auftrag Errichtung einer provisorischen, staatsfragmentarischen Treuhandverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) für das Deutsche Reich auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches
(Grundgesetz für die BRD und Einführung von Ländern nach Besatzungsvorgaben der Alliierten
- nationalsozialistisches Staatsrecht durch (Re-) Nazifizierung – Gleichschaltung Weiterverwaltung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ – mit der Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ von 1934)
- Zitat Konrad Adenauer 1949: “Wir haben keinen Staat zu errichten… Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten.”
- Marshallplan – Kredite - Wirtschaftsblüte – Besatzungskosten (s. Artikel 120 GG für die BRD) und Kriegsreparationszahlungen an die westalliierten Siegermächte
- 12. November 1955 Gründung der „Bundeswehr“ - sog. „Neue deutsche Wehrmacht“ - Wiederaufrüstung - kalter Krieg
- 7. Oktober 1949: Gründung sowjetrussisches Besatzungskonstrukt „Deutsche Demokratische Republik“ („DDR“)
- Internationaler Sozialismus - Gleichschaltung - Mangelwirtschaft - Enteignungen - Zwangskollektivierung - Besatzungskosten und Kriegsreparationsausgleich an die UdSSR (Sowjetunion) - Aufrüstung - kalter Krieg

9.1 Die Reorganisation der NaZis
Die alliierte Treuhand-Verwaltung „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“) in Westdeutschland („Trizone“)

Anschubfinanzierung durch die USA


9.2 Totenbeschwörung aus London
= Die Gründung der angloamerikanischen Besatzungsverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“) am 23. Mai 1949








9.3 Das zwangsverordnet westalliierte Militär-Grund-Gesetz als „Verfassung“ FÜR die Bundesrepublik Deutschland




„Ein Grundgesetz ist laut geltendem Völkerrecht [wp] (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 [RGBl. 1910]) ein "Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit". Diese provisorische Natur kommt im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Art. 146 zum Ausdruck.“ Quelle: https://at.wikimannia.org/Grundgesetz
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
In Bonn ernannten 1948 ausländische Besatzungsmächte willkürlich ausgewählte Politiker zu parlamentarischen Räten. Diese bastelten am Entwurf eines Grundgesetzes und mit diesen Entwürfen wurden sie 36mal auf den Petersberg zitiert, ins Siebengebirge, wo die Vertreter der drei Westalliierten residierten. Dort haben dann diese Ausländer jedes Mal im Entwurf der nicht gewählten parlamentarischen Räte herum redigiert. Dann konstituierte sich der nicht gewählte, sondern von Ausländern ernannte Parlamentarische Rat im Bonner Museum König als provisorischer Bundestag und setzte das von Ausländern redigierte Grundgesetz für die alliierte Besatzungszone [wp], später BRD genannt, in Kraft.[1]
Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid betonte in seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 – Zitat:
Meine Damen und Herren!
Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: "Parlamentarischer Rat"? Was heißt denn: "Grundgesetz"? Wenn in einem souveränen Staat (sic!) das Volk (sic!) eine verfassunggebende Nationalversammlung (sic!) einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung (sic!) zu schaffen. Was heißt aber "Verfassung"? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.
Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt werden zu brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. Wenn wir in solchen Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchten wir die Frage: Worum handelt es sich denn eigentlich - nicht zu stellen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar. [...]
Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist, durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird ein Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. [...]
Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!
Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nation - bedeutet nichts anderes, als dass die Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte deutsche Volk kann "volkssouverän" handeln, und nicht ein Partikel davon. Ein Teil von ihm könnte es nur dann, wenn er legitimiert wäre, als Repräsentant der Gesamtnation zu handeln, oder wenn ein Teil des deutschen Volkes durch äußeren Zwang endgültig verhindert worden wäre, seine Freiheitsrechte auszuüben. Dann wäre ja nur noch der Rest, der bleibt, ein freies deutsches Volk, das deutsche Volkssouveränität ausüben könnte. [...]
Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volkssouveränität des Genehmigungspflichtigen! [...]
Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten."[2]“
Damit wird klargestellt, dass eine Verfassung durch ein freies Volk (!) in einem souveränen Staat (!) geschaffen wird, das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" keine Verfassung ist, mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland kein Staat errichtet wurde, durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland lediglich ein "Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges" geschaffen wurde.
Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht nur kein souveräner Staat, sie ist überhaupt kein Staat, sondern eine Verwaltungseinheit.
Wenn die Bundesrepublik Deutschland aber kein Staat ist, dann gibt es auch kein bundesdeutsches Staatsvolk. Und wenn, wie Carlo Schmid betonte, es "kein westdeutsches Staatsvolk gibt und keines geben wird", dann ändert daran ein Anschluss weiterer Gebiete (DDR) grundsätzlich erstmal gar nichts.
Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Es gibt keinen bundesdeutschen völkerrechtlichen Staat,
kein bundesdeutsches Staatsvolk,
und keine bundesdeutsche Verfassung.
Die Bundesrepublik Deutschland ist, was sie seit 1949 schon immer war, ein verwaltungstechnisches "Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit" basierend auf einem "Grundgesetz".
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wiederum ist ein besatzungsrechtliches[wp] Statut, welches durch den Alliierten Kontrollrat[wp] erlassen wurde.[3]
Forderung nach einer Verfassung
Prof. Dr. iur. Menno Aden[wp] schrieb zu der immer wieder geäußerten Forderung nach einer Verfassung unter anderem:
Zitat: «Wenn wir uns nach 1990 eine neue Verfassung gegeben hätten, dann wäre das deutsche Volk nicht mehr darin enthalten. Wenn wir Glück hätten, hieße es dann noch: die deutsche Bevölkerung[wp]. Das sollte man immer bedenken. Wir können dankbar sein, dass wir dieses Grundgesetz haben, das von wirklichen Patrioten gemacht worden ist, zwar unter einem Besatzungsregime, aber von deutschen Patrioten. Es ließe sich daran wohl manches verbessern, aber mit Sicherheit wäre 1992 oder '94 nur eine schlechtere Verfassung herausgekommen.» [4]
Besatzungsrecht und die Rechtslage Deutschlands nach 1945
Das Online-Lexikon Wikipedia schreibt zum "Besatzungsrecht" und zur "Rechtslage Deutschlands nach 1945":
Zitat: «Besatzungsrecht (auch Okkupationsrecht) ist das Recht, das ein oder mehrere Besatzungsmächte (Okkupanten) in Bezug auf ein besetztes Gebiet haben (Recht des Okkupanten) oder setzen (vom Okkupanten gesetztes Recht). Die völkerrechtliche Grundlage des Besatzungsrechts ist in der Regel der Dritte Abschnitt der Haager Landkriegsordnung mit dem Titel "Militärische Gewalt auf besetzten feindlichen Gebieten". [...]
Okkupanten sind dabei ihrerseits an das Völkerrecht [wp] gebunden, vor allem an die Haager Landkriegsordnung und das IV. Genfer Abkommen [wp]. Völkerrechtlich gesehen gibt es zwei Situationen, die Besatzungsmächte zur eigenen Gesetzgebung berechtigen. Als Kondominium wird die Situation bezeichnet, in der die Souveränität eines besetzten Landes vollständig beseitigt und durch die gemeinsame Souveränität der Sieger ersetzt wird: Das Gebiet des besiegten Staates gehört nun den Siegern gemeinsam und wird von ihnen gemeinsam beherrscht. Ein Koimperium, die gemeinsame Wahrnehmung der Gebietshoheit, dagegen ist die Gemeinschaftsherrschaft auf dem Gebiet eines fremden Staates, der besiegt ist, aber trotz fehlender Handlungsfähigkeit als Völkerrechtssubjekt[wp] weiterbesteht.[5] Dessen Souveränität bleibt erhalten; die Ausübung der Rechte und Verantwortlichkeiten teilen sich die Siegermächte.[6] Beispiel für letzteres ist die Rechtslage Deutschlands nach 1945 [wp].» [7]
Quelle: https://at.wikimannia.org/Grundgesetz













Theo Weigel (CSU-Vorsitzender) auf dem sog. „Deutschlandtreffen der Schlesier“ in Hannover 1989 - Zitat:
"Wir stehen ohne Wenn und Aber zu unseren Vertriebenen, zu ihren Landsmannschaften. Wir lassen sie nicht diskriminieren, wie das da und dort immer wieder versucht wird. Und zur deutschen Frage gehören auch die ostdeutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße.
Und ich wiederhole, was alle meine Vorredner hier gesagt haben: Unser politisches Ziel bleibt die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung. Und wir in der Christlich Sozialen Union ‐ auf Bayern beschränkt, aber mit bundesweiter Verantwortung und europäischer Dimension ‐, wir waren uns unserer gesamtdeutschen Verantwortung stets bewusst und wir haben sie in einer entscheidenden Stunde auch wahrgenommen:
Mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag haben die bayerische Staatsregierung und die CSU (...) in besonderer Weise nationale Grundsatztreue und ihre deutschlandpolitische Verantwortung unter Beweis gestellt. Mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1973, 1975 und 1987 wurde allen Bestrebungen ein Riegel vorgeschoben, die darauf aus waren, aus dem Grundlagenvertrag einen Teilungs- und Anerkennungsvertrag werden zu lassen.
Und das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungspolitischen und die verfassungsrechtlichen Tatbestände für alle bindend festgeschrieben, wonach das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 rechtlich fortbesteht, die Vier Mächte weiterhin Verantwortung für Gesamtdeutschland tragen und es nur eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit gibt, die zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist.Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des Deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind.
Und meine Damen und Herren, was ich hier sage und vortrage, steht nicht im Grundsatzprogramm einer Partei, nein, es ist gültiges Verfassungsrecht, vom Verfassungsgericht festgestellt und entspricht dem Völkerrecht. Und niemand darf dies bestreiten, niemand kann dies in Frage stellen, es ist deutsches, festgestelltes Verfassungsrecht und jeder ist gehalten, sich auf diesem Boden politisch zu bewegen.
Solange es keinen Friedensvertrag gibt, bleibt die deutsche Frage rechtlich, politisch und geschichtlich offen und kann erst dann entschieden werden, wenn das deutsche Volk sein Selbstbestimmungsrecht frei auszuüben in der Lage ist. Wer die Forderung nach Streichung des Wiedervereinigungsgebotes aus der Präambel unseres Grundgesetzes aufstellt, hat sich in beschämender Weise aus der Gemeinsamkeit der nationalen Verantwortung verabschiedet. Er leugnet damit nationale Verantwortung und ist bereit, unsere Landsleute in den anderen Teilen Deutschlands ihrem Schicksal zu überlassen. Mit uns wird es eine Änderung des Grundgesetzes und der Präambel in dieser Frage nicht geben. Das Heimat- und Selbstbestimmungsrecht sind anerkannte Grundsätze des Völkerrechts und gelten für alle Völker und Volksgruppen, auch für die Deutschen! Das Recht auf Heimat und Selbstbestimmung ist unveräußerlich und kann auch durch Verbrechen, die in deutschem Namen verübt wurden, nicht verwirkt werden. Unsere Freunde im Westen haben sich auf die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet, wie dies im Deutschlandvertrag und in dem vom NATO‐Rat 1967 angenommenen Harmel-Bericht zum Ausdruck kommt. Beim NATO‐Gipfel am 29. und 30. Mai 1989 in Brüssel haben sich die Staats- und Regierungschefs der NATO‐Staaten erneut verpflichtet, einen Zustand des Friedens in Europa anzustreben, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt. Wir danken unseren Bündnispartnern für dieses klare Wort."
Beweis: Bericht der ARD-Tagesschau über das Deutschlandtreffen der Schlesier in Hannover 1989
Beweis: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 140
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Beweisquelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html



Der völkerrechtliche Staat „Deutschland“ = „Deutsches Reich“ existiert bis zur Gegenwart weiter fort, ist aber mangels Organisation nicht handlungsfähig!




9.4 RE-ORGANISATION DER NAZIS = alte Seilschaften
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Träger von Rechten und Pflichten für das Völkerrechtssubjekt Deutschland im Rechtsstand 31.12.1937!
Die NaZis reorganisieren sich ab 1945 in der westalliierten Trizone neu und gründeten ab 1949 die BRD – Beispiele von Veröffentlichungen:

Quelle: https://www.deutschlandfunkkultur.de/staatshilfe-fuer-ehemalige-nazis-wie-die-bundesrepublik-ns-100.html



Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Unges%C3%BChnte_Nazijustiz


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Braunbuch
9.5 Stopp der Entnazifizierung ab 1949!
Die westalliierten Siegermächte übergeben die Aufgabe der Entnazifizierung den sich reorganisierenden NaZis.
Eine der ersten „Amtshandlungen“ der Regierung der Bundesrepublik Deutschland 1949: Sofortiger Stopp der Entnazifizierung als Störfaktor für die Reorganisation der NaZis!
Im Mai 1951 wird die Entnazifizierung von den sich in der BRD neu organisierten NaZis einfach für beendet erklärt.


Der NaZi-Initiator Hermann Josef Abs








9.6 RE-NaZifizierung statt DE-NaZifizierung!
Die braunen Wurzeln der Bundesrepublik Deutschland!

Liste illegal weitergeführte Nazi-Gesetze von Adolf Hitler in Deutschland
Faschismusgesetze aus der Gleichschaltungszeit und ihre Gültigkeit
















Zitat: „Hans Globke (R) war 10 Jahre lang, von 1953 bis 1963, Chef des Kanzleramts und engster Berater von Kanzler Konrad Adenauer (L). Von 1934 an galt er als "Experte für Judenfragen" im Reichsinnenministerium und war hauptverantwortlich für die juristische Umsetzung der Nürnberger Rassengesetze.
RT hatte auf der Bundespressekonferenz am 2. Januar gefragt, wieso noch immer ein Porträt des verurteilten NS-Kriegsverbrechers Hans Globke im Kanzleramt hängt. Die Sprecherin gab sich unwissend, versprach aber eine Nachreichung. Die Antwort liegt RT jetzt vor.
RT Deutsch dokumentiert die Nachreichung des Bundeskanzleramtes im Wortlaut: Sehr geehrter Herr Warweg, im Nachgang zur Regierungspressekonferenz vom Mittwoch, 2. Januar, teile ich Ihnen als "ein Regierungssprecher" (ohne Namensnennung) mit: Im Verwaltungsbereich des Bundeskanzleramtes sind Portraits aller ehemaligen Chefs des Bundeskanzleramtes - auch von Hans Globke - in chronologischer Reihenfolge gehängt. Eine Wertung des Wirkens oder Vorlebens der Amtschefs ist damit nicht verbunden.
Neben zahlreichen und umfassenden Studien, die einzelne Ministerien zur NS-Geschichte ihrer Häuser haben durchführen lassen, hat die Bundesregierung im November 2016 ein Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit der Ministerien und zentraler deutscher Behörden ausgeschrieben. Insgesamt werden im Rahmen dieses Programms zehn Forschungsprojekte gefördert.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat für das Forschungsprogramm für den Zeitraum von 2017 bis 2020 eine Fördersumme in Höhe von insgesamt 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem innovativen Forschungsprogramm soll ein neuer ressortübergreifender Zugang gefunden werden, mit dem Querschnittsthemen und auch vergleichende Ansätze - etwa zur Einbeziehung von DDR-Behörden - verfolgt werden können.
Aufgrund der ressortübergreifenden Relevanz des Bundeskanzleramtes wurde dessen Geschichte als eigenständiger Programmteil ausgestaltet. Zwei der zehn Forschungsprojekte richten den Fokus auf die Geschichte des Bundeskanzleramtes: Zum einen das Projekt "Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit" unter Leitung des Instituts für Zeitgeschichte München - Berlin (IfZ) und des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF); zum anderen ein Projekt der Universität Siegen, das die "Praktiken öffentlicher Kommunikation und Verlautbarung in der frühen bundesrepublikanischen Mediendemokratie (1949-1969)" untersucht.
Beide Projekte haben Ende 2017 mit ihren Untersuchungen begonnen und werden diese planmäßig im Jahr 2020 abschließen.
Der weitere Umgang mit dem Porträt in der Reihe der Chefs des Kanzleramtes wird nach der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse des Projekts thematisiert.
Mehr zu diesem Thema in einem RT-Artikel von 2016: Deutschlands Stunde der Wahrheit naht: Die alten Nazis und die Westintegration der Bundesrepublik“ – Quelle: https://deutsch.rt.com/inland/43435-gehlen-stunde-wahrheit-naht-alten/
Quelle YouTube-Filmbeitrag von der Bundespressekonferenz am 2. Januar – Quelle: https://youtu.be/X4_EWxjSrFE
Hintergrundinformationen zum Fall Globke und dem Kanzleramt – Zitat:
„Es klingt schier unglaublich. Im vierten Stock des Kanzleramts, also unweit des Denkmals für die ermordeten Juden Europas, hängt noch immer und auch heute ohne weitere Kommentierung ein Bildnis des verurteilten Nazi-Verbrechers Hans Globke.
Dieser war ab 1933 im Reichsinnenministerium in seiner Funktion als Oberregierungsrat und ab 1938 als Ministerialrat verantwortlich für das Verfassen und das offizielle juristische Kommentieren der Nürnberger Rassengesetze und galt als "Spezialist für Judenfragen"[3]. Er verfasste im Alleingang 1936 den ersten Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen und deren Ausführungsverordnungen. Seine Kommentierung erwies sich als besonders einflussreich für die Umsetzung dieser berüchtigten Nürnberger Gesetze in die Praxis, insbesondere der Abschnitt zur "Rassenschande"
Laut freigegebenen Unterlagen des US-Auslandsgeheimdienstes CIA soll Globke auch für die Deportation von 20.000 Juden aus Nordgriechenland in deutsche Lager in Polen verantwortlich gewesen sein. Doch trotz Globkes Rolle im Dritten Reich als "Spezialist für Judenfragen" im Reichsinnenministerium und Mit-Verfasser der Nürnberger Rassengesetze wurde er 1953 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des Bundeskanzleramts und galt als dessen engster Vertrauter. Diese Stellung hatte er bis zum Rücktritt Adenauers 1963 inne. Globke ist wohl das prominenteste Beispiel für die Kontinuität - auch beim Personal der Verwaltungseliten - vom selbsternannten "Dritten Reich" zur Bundesrepublik Deutschland (BRD). Es war folglich auch nicht die Bundesrepublik, sondern die Deutsche Demokratische Republik (DDR), die 1963 einen Prozess gegen Globke in die Wege leitete. Versuche gab es auch in der BRD, allerdings wurde Globke vom BND, Verfassungsschutz, von der CIA und auch durch Adenauer höchst persönlich vor Strafverfolgung geschützt. Rechtsgrundlage für den Prozess in der DDR waren die international anerkannten Nürnberger Prinzipien[6], Art. 6 des Londoner Statuts[7] für das Internationale Militärtribunal vom 8. August 1945 in Verbindung mit Artikel 5 Abs.1 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949 und §§ 211, 47 des in der DDR zu jener Zeit noch fortgeltenden Reichsstrafgesetzbuchs[8]. Hans Globke wurde als "kaltherziger, verbissener Antisemit" wegen "in Mittäterschaft begangenen fortgesetzten Kriegsverbrechens und Verbrechens gegen die Menschlichkeit in teilweiser Tateinheit mit Mord" zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Von der "Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde"[9] wird der Prozess bis in die Gegenwart als ein "höchsten Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit verpflichteter und genügender Strafprozess" bezeichnet.
Die Verurteilung des Kanzleramts-Chefs in der DDR gilt auch nach Ansicht internationaler Strafrechtsexperten[10] als nicht rechtsstaatswidrig. Nach der Wiedervereinigung erfolgte auch keine Rehabilitation durch bundesdeutsche Gerichte: Das heißt juristisch betrachtet gilt Globke seit über 55 Jahren als überführter und verurteilter Nazi-Verbrecher.“
3. https://www.fritz-bauer-archiv.de/index.php/genocidium/der-fall-globke
4. https://www.cia.gov/library/readingroom/docs/DOC_0000271221.pdf
5. https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/eichmann-globke-adenauer
6. https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Prinzipien
7. https://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Statut
8. https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsstrafgesetzbuch

9.7 Die Organisation Gehlen - OSS - BND der BRD


Pimpel und Blaustern - Die BND-Akten über die Strafsache Eichmann
https://www.youtube.com/watch?v=N0GRmAVTDDM
https://www.gabyweber.com/index.php/de/



Liste von NSDAP-Parteimitgliedsnummern:

Die Liste der NSDAP-Parteimitgliedsnummern bietet einen unvollständigen Überblick über bekannte Personen, die der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei angehörten.
In Ergänzung zur Kategorie „NSDAP-Mitglied“ werden die einzelnen Parteimitglieder hier nicht alphabetisch, sondern nach ihrer Parteimitgliedsnummer sortiert, beginnend mit der niedrigsten Nummer. Einzelauskünfte erteilt das Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde.[1] Mitglieder der NSDAP aus der „Kampfzeit“ vor der „Machtergreifung“ im Januar 1933, die eine Mitgliedsnummer unter 300.000 führten, sind der Gruppe der „Alten Kämpfer“ zuzurechnen.
Michel Thomas, Mitglied des Counter Intelligence Corps, der an der Befreiung des Konzentrationslagers Dachau teilgenommen hatte, entdeckte am 20. Mai 1945 in der Papierfabrik Josef Wirth in Freimann bei München das Zentralarchiv der NSDAP mit Millionen von Mitglieder-Karteikarten, die dort vernichtet werden sollten…
Mitglieder der ursprünglichen NSDAP (1920–1923)
Bekannte Mitglieder in der ursprünglichen NSDAP, die nach dem gescheiterten Putsch vom November 1923 von der bayerischen Staatsregierung aufgelöst wurde, waren die folgenden Personen:
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_NSDAP-Parteimitgliedsnummer
Ergebnis: Die BRD blockiert seit 1949 erfolgreich die Umsetzung des Potsdamer Abkommens = die EntnaZifizierung von NaZi-Deutschland!




