Hjalmar Schacht

Schacht Hitler 3

Horace Greeley Hjalmar Schacht (* 22. Januar 1877 in Tingleff, Nordschleswig; † 3. Juni 1970 in München) war ein NaZi- deutscher Politiker, NaZi - Bankier, von 1923 bis 1930 und 1933 bis 1939 NaZi - Reichsbankpräsident und von 1934 bis 1937 NaZi - Reichswirtschaftsminister.

Schacht gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Führungspersonen der Zeit des Nationalsozialismus und wurde am 1. Oktober 1946 in allen Anklagepunkten wie viele andere der wahren NaZis freigesprochen.

Leben

Der Sohn des deutschen Kaufmanns William Leonhard Ludwig Maximillian Schacht und dessen dänischer Ehefrau, Baronin Constanze Justine Sophie von Eggersund, erhielt seine ersten beiden Vornamen zu Ehren des amerikanischen Politikers und Verlegers Horace Greeley. Hjalmar ist ein skandinavischer Name.

Ausbildung

Hjalmar Schacht war hochbegabt und wurde entdeckt und  i. A. als vorgeplante Marionette des Bankenkartells gefördert!
Schacht legte 1895 an der Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg das Abitur ab und immatrikulierte sich zuerst an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Medizin, wechselte aber schon im nächsten Semester zur Germanistik, bis er – nunmehr an der Ludwig-Maximilians-Universität München eingeschrieben – im dritten Semester in den Vorlesungen des damals bedeutendsten Nationalökonomen Lujo Brentano sein Interesse an der Volkswirtschaft entdeckte. Er studierte in der Folgezeit auch an den Universitäten in Leipzig, Berlin und Kiel sowie auch ein Auslandssemester an der Sorbonne in Paris, kehrte aber zum Sommersemester 1898 an seine „Heimatuniversität“ Kiel zurück, um seine Studien mit der Promotion abzuschließen. Dort promovierte er 1900 beim Staatswissenschaftler Wilhelm Hasbach mit einer Arbeit zum Thema Der theoretische Gehalt des englischen Merkantilismus zum Dr. phil. Da es in Kiel wie in zahlreichen anderen Universitäten des Kaiserreiches noch keine gesonderte staatswissenschaftliche Fakultät gab, wurde Schacht als Doktor der Philosophie promoviert. Während seine Dissertation das Prädikat valde laudabile („sehr lobenswert“) erhielt, fiel die Gesamtnote weniger gut aus, weil in der mündlichen Prüfung neben Volkswirtschaft und Staatswissenschaft auch das Pflichtfach Philosophie geprüft wurde, in dem Schacht nach seinen eigenen Angaben als in philosophischem Denken ungeübter Doktorand nahezu völlig versagte.

Tätigkeit in der von Logen gesteuerten Privatwirtschaft

Ab 1900 war er als Assistent an der „Zentralstelle zur Vorbereitung von Handelsverträgen“ und 1901 bis 1903 Geschäftsführer des Handelsvertrags-Vereins. Ab 1903 nahm er Aufgaben als Leiter des Archivs bzw. des volkswirtschaftlichen Büros der Dresdner Bank wahr, bei der er von 1908 bis 1915 als stellvertretender Direktor angestellt war.

1906 wurde er Mitglied der Freimaurerloge +Urania zur Unsterblichkeit.+
Und er wurde unsterblich…

1914 veröffentlichte er in der Zeitschrift der Loge Zur Freundschaft der Großen Loge von Preußen in der ersten Kriegswoche einen Aufsatz, in dem er betonte, dass die deutsche Freimaurerei niemals überspannten nationalistischen Empfindungen Raum gegeben habe.

1949 wurde er Mitglied der Loge *Zur Brudertreue an der Elbe*.

= Meine Treue heißt Ehre!

In den ersten Jahren des Ersten Weltkrieges leitete er als Dezernent der Bankabteilung des Generalgouvernements Belgien im besetzten Brüssel die Errichtung der Notenbank und die Finanzierung der belgischen (Zwangs-) Kontributionen ein.

Von 1915 bis 1922 war Schacht Vorstandsmitglied der Nationalbank für Deutschland und nach deren Fusion mit der Darmstädter Bank bis 1923 Vorstandsmitglied der Darmstädter und Nationalbank KG.

 

Hyperinflation und Reichsbank

Schacht wurde  in der Reichsbank für die Ausleitung der Geldzahlungen (*Reparationen*)an die Entente (Alliierten) ab 1923 installiert! (Transferkommission in der Reichsbank)
Er war i. A. der City of London (Rothschild) später auch der interne Dienstvorgesetzte Adolf Hitlers.
Der Rest war nur Täuschung für die Öffentlichkeit!

Vom 12. November 1923bis zu seiner am 22. Dezember 1923 erfolgten Ernennung zum Präsidenten der Reichsbank war er Reichswährungskommissar und wirkte maßgeblich an der Einführung der Rentenmark am 15. November 1923[1] mit, mit der es gelang, die Hyperinflation zu beenden.

Daneben wurde er am 7. April 1924 Aufsichtsratsvorsitzender der auf seinen Vorschlag zur Unterstützung der Konvertibilität der Reichsmark gegründeten Deutschen Golddiskontbank. Im gleichen Jahre nahm er an den Beratungen der Sachverständigen für Reparationsfragen sowie an der Londoner Konferenz teil und wirkte mit an der Dawes-Anleihe. 1929 war Schacht Leiter der Delegation zur Reparations-Sachverständigenkonferenz in Paris.

Die Forderung von Schacht an die Banken, die Börsenkredite zu vermindern, löste den Schwarzen Freitag an der Börse Berlin aus. Am 13. Mai 1927 brach der Aktienindex des Statistischen Reichsamtes innerhalb eines Tages um 31,9 Prozent ein.[2]

Im November 1918 gehörte Schacht zu den Mitbegründern der (links-)liberalen Deutschen Demokratischen Partei, aus der er im Mai 1926 austrat. Danach wandte er sich vor allem wegen der seiner Meinung nach zu großzügigen Ausgabenpolitik der Weimarer Koalitionsparteien SPD, DDP und Zentrum immer mehr rechtskonservativen Kräften zu. Seine Kritik an der von SPD, DDP und KPD unterstützten entschädigungslosen Enteignung der deutschen Fürstenhäuser (die 1926 in einer Volksabstimmung knapp scheiterte) war der unmittelbare Anlass seines Parteiaustritts.

Von Februar bis Juni 1929 leitete Schacht die deutsche Delegation bei den internationalen Pariser Expertenberatungen, die unter dem Vorsitz des amerikanischen Bankiers Owen D. Young einen endgültigen Zahlungsplan für die deutschen Reparationsverpflichtungen erstellen sollten. Gemeinsam mit seinem Kollegen, dem Schwerindustriellen Albert Vögler hoffte er, durch umfangreiches Zahlenmaterial und ökonomische Analysen nachzuweisen, dass Deutschland recht wenig würde zahlen können. Das Vereinigte Königreich und Frankreich hatten sich aber vorab darauf geeinigt, dass sie jährlich umgerechnet etwa zwei Milliarden Reichsmark benötigten, um ihre interalliierten Kriegsschulden bei den Vereinigten Staaten bedienen zu können und noch einen Überschuss zum Aufbau der im Weltkrieg verwüsteten Gebiete zu behalten. Schacht bot dagegen nur umgerechnet 1,37 Milliarden, unter der Voraussetzung, dass Deutschland seine Kolonien zurückerhielt, die es im Friedensvertrag von Versailles hatte abgeben müssen. Die Expertenberatungen standen kurz vor dem Scheitern, doch die Reichsregierung unter dem Sozialdemokraten Hermann Müller (SPD) wies Schacht an nachzugeben. Ohne eine Neuregelung hätte sie die deutlich höheren Annuitäten des Dawes-Plans zahlen müssen, außerdem drohten Kreditabzüge aus dem Ausland. Schacht fügte sich, lehnte in der Folge aber jede Verantwortung für den Young-Plan ab, den er für nicht erfüllbar hielt.[3] Als bei den folgenden Regierungskonferenzen in Den Haag die deutschen Zahlungsbedingungen noch weiter verschlechtert wurden und die Reichsregierung nicht die strikten Sparmaßnahmen verhängte, die er zur Erfüllung des Young-Plans für unumgänglich hielt, trat er im März 1930 als Reichsbankpräsident zurück. Sein Nachfolger wurde der ehemalige Reichskanzler Hans Luther.[4] In der Folge widmete er sich drei Jahre lang der Bewirtschaftung seines Hofes in der Mark Brandenburg.[5] Politisch rückte er in dieser Zeit immer stärker an die nationalistischen und nationalsozialistischen Feinde der Weimarer Republik heran. Im gleichen Jahr wurde er Mitglied der Gesellschaft der Freunde.

Zeit des Nationalsozialismus / Nationalzionismus 1933- 1945

 

(Sitzung der Transferkommission in der Reichsbank, von links Schacht, Blessing, Puhl und Wedel (1934)) 

 

Durch Vermittlung von Emil Georg von Stauß lernte er im Dezember 1930 Hermann Göring kennen. Am 5. Januar 1931 lernte er bei einem gemeinsamen Essen Hermann Görings Joseph Goebbels und Adolf Hitler kennen, von dem er tief beeindruckt war.[6] Im Oktober 1931 hielt Schacht eine aufsehenerregende Rede auf dem Treffen der NSDAP, der DNVP und des Stahlhelms in Bad Harzburg (Harzburger Front), in der er die Geldpolitik der Reichsbank polemisch angriff. 1932 begann Schacht die NSDAP zu unterstützen, ohne jedoch bis zu diesem Zeitpunkt in die Partei einzutreten.
Er wurde Mitglied des Keppler-Kreises, der 1933 in den Freundeskreis Reichsführer SS (Skull and Bones) umgewandelt wurde.[7] Schacht war einer der Unterzeichner der Eingabe von zwanzig Landwirten, Bankiers und Industriellen an Paul von Hindenburg mit der Aufforderung, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen.
Diese Eingabe hatte keinen sofortigen Erfolg, statt Hitler ernannte der Reichspräsident zunächst Kurt von Schleicher zum Reichskanzler.

Erst nach dessen Scheitern kam Hitler zur Macht und machte Schacht am 17. März 1933 erneut auf Weisung aus London zum Präsidenten der Reichsbank. Schacht half in dieser Position mit den Mefo-Wechseln, die deutsche Aufrüstung zu finanzieren. Im gleichen Jahr einigten sich Reichsbankpräsident Schacht, der Hitler-Vertraute Hermann Göring und Reichswehrminister Werner von Blomberg auf den Finanzrahmen für die Rüstung: 35 Milliarden Reichsmark, verteilt über acht Jahre. Dabei sollten vier Jahre für den Aufbau der Verteidigungskapazität genutzt werden und weitere vier Jahre für die Schaffung einer Offensivarmee.[8] Er besuchte mehrfach auf Einladung der NSDAP den Reichsparteitag in Nürnberg und spendete nennenswerte Geldbeträge an die SA. Am 31. Januar 1937, dem vierten Jahrestag der Machtergreifung wurde ihm und den übrigen Reichsministern von Hitler das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP verliehen. Damit war Schacht Mitglied der NSDAP. Seine Mitglieds-Nummer war 3805230. Schacht zahlte einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 1000 Reichsmark. Er war 1937 und 1938 - zum Teil auch mit ausländischen Gästen - auf vielen Fotos von offiziellen Terminen mit dem Parteiabzeichen der NSDAP zu sehen. [9]

Schacht war Mitglied in der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht.[7] Er gehörte dem Vorstand der Deutschen Kolonialgesellschaft an und war Senator der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft.[7]

Schacht war Vertreter der Reichsbank im Gremium der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die 1930 auch auf seine Initiative gegründet wurde. Nach Berichten Schweizer Zeitungen beschwor er dort seine Kollegen ständig, „Hitler freie Hand im Osten zu geben“.[10] Ebenfalls im Gremium saß sein persönlicher Freund, Sir Montagu Norman, der Gouverneur der Bank von England (Mitglied der Anglo-German-Fellowship) und damit der einflussreichste Bankier in dieser Zeit. Ebenso gut bekannt war er mit dem Ölmagnaten Henri Deterding. Hitler äußerte im Januar 1942 bei seinen Tischgesprächen im Führerhauptquartier im Zusammenhang mit der Produktion von Synthetischem Benzin:

„Hinter Schacht stand Deterding, ich möchte nicht wissen, wer da nicht bestochen war“[11]

Am 30. Juli 1934 wurde Schacht Nachfolger von Kurt Schmitt als Reichswirtschaftsminister bis November 1937, von Mai 1935 bis November 1937 zugleich Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft.

Als Reichswirtschaftsminister setzte er im September 1934 eine als „Neuer Plan“ bezeichnete Gesetzgebung in Kraft. Mit ihr sollte der Devisennot durch eine drastische Beschränkung der Einfuhren und einer Förderung bilateraler Handels- und Verrechnungsabkommen begegnet werden. Schacht sprach von dieser Maßnahme als einem „Notbehelf, der sobald als möglich wieder beseitigt werden muß“ und erklärte öffentlich, dass er sie „für etwas Scheußliches“ hielt.[12]

Er führte im Dezember 1938 in London Verhandlungen über die Aussiedlung von Juden, die als Schacht-Rublee-Plan bekannt wurden. Es ging um die Vorbereitung zur Gründung des nationalzionistischen Staates ISRAEL!

Täuschung für die Öffentlichkeit:

Von 1937 bis 1943 war er Reichsminister ohne Geschäftsbereich. Am 19. Januar 1939 wurde er von Hitler wegen seiner Kritik an der Rüstungs- und Finanzpolitik aus dem Amt des Reichsbankpräsidenten entlassen. Auf Hitlers Wunsch und auch aus eigenem Interesse blieb er Reichsminister ohne Geschäftsbereich, bis Hitler ihn 1943 auch aus diesem Amt entließ.

Ab Herbst 1939 zählte er zu den Abonnenten der „Weißen Blätter“. Im April 1940 erschien dort dann ein Faksimile des Spruches, den Schacht am 11. November 1918 in das Gästebuch des Hauses Bruckmann geschrieben hatte, zusammen mit dessen Unterschrift auf der ersten Heftseite. Nach Angaben des Historikers Anton Ritthaler soll Schacht selbst dringend darum gebeten haben, dass sein Wahlspruch dort mit voller Namensnennung abgedruckt werde. Er habe damit im Leserkreis dieser Monatsschrift um Vertrauen werben wollen, von dem man sich wenigstens moralische Unterstützung etwaiger Widerstandshandlungen erwarten durfte.

Er erschlich sich das Vertrauen im deutschen Wiederstand um Graf Schenck von Stauffenberg. Es liegt an Hand seines Auftrages  nahe, daß er dort an der Fehlsteuerung und am Verrat der Mitglieder des Wiederstandes beteiligt war!

SHOWTIME:

1944 wurde er dann als vorgeplanter Mitverschwörer des Attentats vom 20. Juli 1944 von der Gestapo verhaftet und in den Konzentrationslagern Ravensbrück und Flossenbürg interniert. In den letzten Kriegstagen gehörte er zu den 134 Sonder- und Sippenhäftlingen, die von der SS von Dachau in die „Alpenfestung“ nach Niederdorf in Südtirol transportiert wurden, wo sie am 30. April 1945 befreit wurden.[14] (siehe dazu Wichard von Alvensleben (Offizier)#Die Befreiung der SS-Geiseln).

Kriegsverbrecherprozesse nach 1945

 

Hjalmar Schacht in einem alliierten Internierungslager

 

Hjalmar Schacht am 21. Juli 1947 in Nürnberg als Zeuge im Flick-Prozess

Beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess wurde er unter anderem beschuldigt, „Verbrechen gegen den Frieden“ begangen zu haben. Schacht plädierte auf nicht schuldig und führte an, dass er bis zum Kriegsausbruch schon alle Machtbefugnisse verloren hatte. Sein als Zeuge geladener Weggefährte Hans Gisevius hatte zu seinen Gunsten ausgesagt. Bei der Urteilsverkündigung 1946 wurde Schacht von den Alliierten wie vorgegeben *freigesprochen*.[15]

Hochbegabt:

Der US-Psychologe Gustave M. Gilbert, der alle Angeklagten der Reichsregierung und des Militärs auf ihre Intelligenz hin untersuchte, attestierte Schacht mit einem IQ von 143 den höchsten Intelligenzquotienten unter den Angeklagten.[16]

Weil Schacht als ehemaliger Reichsbankpräsident und Reichswirtschaftsminister zu den Führungspersönlichkeiten des „Dritten Reiches“ gehörte, wurde er wenige Tage nach seinem Freispruch auf Weisung der Landesregierung von Württemberg-Baden verhaftet. 1947 verurteilte ihn nach Protesten aus der Bevölkerung die Entnazifizierungs-Spruchkammer in Stuttgart als „Hauptschuldigen“ zu acht Jahren Arbeitslager nahe Ludwigsburg. 1948 legte er Berufung ein und wurde im September 1948 als „Entlasteter“ wie aus London befohlen sofort freigesprochen und freigelassen. Noch im selben Jahr veröffentlichte er seine Täuschungsschrift „Abrechnung mit Hitler“.

In der Bundesrepublik

Grabstätte der Familie Schacht im Ostfriedhof München

Schacht befürwortete ähnlich wie John Maynard Keynes eine kontrollierte Geldschöpfung durch die Notenbank, um deflationäre Tendenzen zu bekämpfen und Arbeitsprogramme zu finanzieren.

1953 veröffentlichte er seine Autobiographie „76 Jahre meines Lebens“, in der er unter anderem auf sein Verhältnis zu Hitler einging. Hitler gegenüber soll Schacht immer sehr höflich und zugänglich gewesen sein, während sich Schachts Verhältnis zu Göring stetig verschlechtert habe, je offener er Görings zügelloser Wirtschaftspolitik widersprach, was letztlich auch zu seiner Entlassung als Reichswirtschaftsminister geführt habe. In dieser Autobiographie machte Schacht den Versuch, seine Mitgliedschaft in der NSDAP zu bestreiten. Dazu zitierte Schacht eine Frau, die in einem Brief an ihn geschrieben habe, dass er trotz des goldenen Parteiabzeichens kein Parteimitglied der NSDAP sein könne, denn er sei ein Freimaurer und Schuft.
1953 gründete Schacht in Düsseldorf die Deutsche Außenhandelsbank Schacht und Co., die er bis 1963 vertrat.
In den 1960er Jahren wurde er Mitglied der gesteuerten nazistischen Gesellschaft für freie Publizistik.[7]

1967 hielt Schacht ein wirtschaftspolitisches Referat auf dem Parteitag der gesteuerten NaZi - nationalistischen Sammlungsbewegung Aktionsgemeinschaft Unabhängiger Deutscher (AUD).

Hjalmar Schacht wurde nach seinem Tod 1970 auf dem Ostfriedhof in München bestattet (Gräberfeld #55).

*Werke*

  • 1926: Die Stabilisierung der Mark (engl. 1927: The Stabilisation of the Mark, London: Allen & Unwin)
  • 1931: Das Ende der Reparationen, Oldenburg: Stalling
  • 1932: Grundsätze deutscher Wirtschaftspolitik
  • 1948: Abrechnung mit Hitler
  • 1949: Mehr Geld, mehr Kapital, mehr Arbeit
  • 1953: 76 Jahre meines Lebens
  • 1956: Kreditpolitik und Exportfinanzierung von morgen
  • 1957: Kapitalmarkt-Politik
  • 1966: Magie des Geldes
  • 1968: 1933. Wie eine Demokratie stirbt

Literatur

Hitlers Manager
http://www.amazon.de/Hitlers-Manager-Hjalmar-Schacht-Ferdinand/dp/3442154235

Hitlers Bankier
http://www.amazon.de/Hitlers-Bankier-Hjalmar-Schacht-Weitz/dp/3203840030

  • Liaquat Ahamed: Die Herren des Geldes. Wie vier Bankiers die Weltwirtschaftskrise auslösten und die Welt in den Bankrott trieben. Finanzbuch-Verlag, München 2010, ISBN 978-3-89879-578-4. (Englisches Original: Lords of Finance: The Bankers who broke the World. Der Autor, ein Hedge-Fonds-Manager erhielt für dieses Buch den Pulitzer-Preis für Geschichte 2010.)
  • Frédéric Clavert: Hjalmar Schacht. Financier et diplomate 1930–1950. Enjeux internationaux, 6. Peter Lang, Brüssel 2009 ISBN 978-90-5201-542-2 Rezension von Christopher Kopper in der Zeitschrift des DHI Paris Francia Christopher Kopper. Rezension in Francia (Zeitschrift) 2010 H. 3, .[18]
  • Sören Dengg: Deutschlands Austritt aus dem Völkerbund und Schachts „Neuer Plan“. Zum Verhältnis von Außen- und Außenwirtschaftspolitik in der Übergangsphase von der Weimarer Republik zum Dritten Reich 1919–1934. Frankfurt 1986.
  • Christopher Kopper: Hjalmar Schacht. Aufstieg und Fall von Hitlers mächtigstem Bankier. München 2006, ISBN 3-446-40700-6.
  • Christopher Kopper: Neue Widersprüche im Leben einer widersprüchlichen Persönlichkeit. In: Deutsches Historisches Institut Moskau, Bulletin No 2/2008, S. 28-36. (online)
  • Norbert Mühlen: Der Zauberer. Leben und Anleihen des Dr. Hjalmar Horace Greeley Schacht. Europa, Zürich 1938. (Vorw. Konrad Heiden)
  • Heinz Pentzlin: Hjalmar Schacht. Leben und Wirken einer umstrittenen Persönlichkeit. Berlin 1980, ISBN 3-550-07913-3.
  • Richard Stöss: Vom Nationalismus zum Umweltschutz. Die Deutsche Gemeinschaft/Aktionsgemeinschaft Unabhängiger Deutscher im Parteiensystem der Bundesrepublik. Opladen 1980.
  • Adam Tooze, Yvonne Badal (Übers.): Ökonomie der Zerstörung. Die Geschichte der Wirtschaft im Nationalsozialismus. Siedler, München 2007, ISBN 978-3-88680-857-1. (Neuauflage: Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung Band 663, Bonn 2007, ISBN 978-3-89331-822-3; Neuaufl.: Pantheon, München 2008, ISBN 978-3-570-55056-4.)
  • John Weitz: Hitler's Banker. Hjalmar Horace Greeley Schacht. 1997, ISBN 0-316-92916-6. (Deutsch: Hitlers Bankier. Europa, Wien 1998, ISBN 3-203-84003-0.)
  • André Wilmots: Hjalmar Schacht, Grand argentier d'Hitler. 2001, ISBN 2-87106-278-1.

 

Weblinks

Commons: Hjalmar Schacht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

 

 

Einzelnachweise

 

  1. a b Walter Tormin (Hrsg.): Die Weimarer Republik. 13. Auflage. Fackelträger-Verlag,, Hannover 1973, ISBN 3-7716-2092-9, S. 128.
  2. Die Zeit: Der Schwarze Freitag, vom 7. April 1967
  3. Philipp Heyde: Das Ende der Reparationen. Deutschland, Frankreich und der Youngplan 1929 – 1932. Schöningh, Paderborn 1998, S. 45-49.
  4. Franz Knipping: Deutschland, Frankreich und das Ende der Locarno-Ära 1928-1931. Studien zur internationalen Politik in der Anfangsphase der Weltwirtschaftskrise. Oldenbourg, München 1987, S. 99 f.
  5. Horace Greeley Hjalmar Schacht“, in: Der Spiegel vom 8. Oktober 1958.
  6. Vernehmung von Schacht am 20. Juli 1945, Nürnberger Dokument NI 406. Zit. n. Eberhard Czichon: Wer verhalf Hitler zur Macht?. Köln 1971, S. 59.
  7. a b c d Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2. Auflage. Fischer, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-596-16048-0, S. 522.
  8. http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelspecialgeschichte/d-55573709.html
  9. Christopher Kopper: Hjalmar Schacht. Aufstieg und Fall von Hitlers mächtigstem Bankier. München 2006, ISBN 3-446-40700-6. Seite 223
  10. Dietrich Eichholtz, Kurt Pätzold (Hrsg.): Der Weg in den Krieg. Berlin 1989, S. 12.
  11. Werner Jochmann (Hrsg.): Adolf Hitler, Monologe im Füherhauptquartier 1941-1944. München, o.J., S. 239.
  12. Daniel Fischer: Nationalsozialistische Wirtschafts- und Sozialpolitik 1933-1945: Ökonomische Wege und Ziele in den Krieg, GRIN Verlag 2008, S. 13.
  13. Maria Theodora Freifrau von dem Bottlenberg-Landsberg: Karl Ludwig Freiherr von und zu Guttenberg, Lukas Verlag, Berlin 2003, S. 84-85
  14. Peter Koblank: Die Befreiung der Sonder- und Sippenhäftlinge in Südtirol, Online-Edition Mythos Elser 2006
  15. Hjalmar Schacht case for the defence at Nuremberg trials
  16. G. M. Gilbert: Nürnberger Tagebuch. Fischer Taschenbuch Verlag, 1977, ISBN 3-436-02477-5, S. 36.
  17. Hjalmar Schacht, 76 Jahre meines Lebens. Kindler und Schiermeister, Bad Wörishofen, 1953 Seite 432
  18. u.a. Clavert ist sehr quellenreich, der Rez. bemängelt jedoch leicht die mangelnde Analyse und eine gewisse Gutgläubigkeit gegenüber Sch. und seinen Weggefährten bei Eigenangaben (Persilscheine und "Der erste Schacht-Biograph, der die gewaltige Dokumentenmenge des Entnazifizierungsverfahrens vollständig auswertete."

Reichswirtschaftsminister des Deutschen Reiches (1919 bis 1945)

Kabinett Hitler – 30. Januar 1933 bis 30. April 1945

Präsidenten der Reichsbank, der Bank deutscher Länder und der Bundesbank

Angeklagte in den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozessen

Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“

 

A.  P o l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -
SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:
Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen – auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung –
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031,162

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98
„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
– Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2

- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

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Beweis-Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
– dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft – u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

NaZi-Plan „Great Reset – der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott – satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch – 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinander gebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte Industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

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