Die Weimarer Verfassung Artikel 178:
Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.
Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft, soweit ihnen diese Verfassung nicht entgegensteht. Die Bestimmungen des am 28. Juni 1919 in Versailles unterzeichneten Friedensvertrages werden durch die Verfassung nicht berührt. Mit Rücksicht auf die Verhandlungen bei dem Erwerbe der Insel Helgoland kann zugunsten ihrer einheimischen Bevölkerung eine von Artikel 17 Abs. 2 abweichende Regelung getroffen werden. (12)
Anordnungen der Behörden, die auf Grund bisheriger Gesetze in rechtsgültiger Weise getroffen waren, behalten ihre Gültigkeit bis zur Aufhebung im Wege anderweiter Anordnung oder Gesetzgebung.
Der Vertrag von Versailles ist hinsichtlich der Reparationen abgegolten.
Die Heimatlandverluste 1919 können nur im verfassungsgemäßen Heimatreich vor 1933 mit den Alliierten verhandelt werden.
Quelle: http://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-10/weltkrieg-schulden-deutschland
Reparationen Deutschlands begleicht letzte Schulden aus "1. Weltkrieg":
Die Bundesrepublik wird am Wochenende endgültig ihre finanziellen Schulden aus dem Ersten Weltkrieg (1914 bis 1918) begleichen. (Anmerkung: Die BRD konnte zu keiner Zeit Schulden aus dem WK I haben. Sie hatte als Treuhänder den Auftrag von Deutschen die Leistungen einzusammeln. B.L.) Mit dem zwanzigsten Jahrestag der Wiedervereinigung (Teilvereinigung) am Sonntag werden letzte Zinszahlungen in Höhe von fast 200 Millionen Euro für Staatsanleihen fällig, die in den zwanziger Jahren aufgelegt wurden, um die Entschädigungszahlungen Deutschlands nach dem Krieg zu finanzieren.
Die Zahlungen waren 1918 im Vertrag von Versailles festgelegt worden und sollten Frankreich und Belgien für die Kosten entschädigen, die den Ländern durch den Krieg entstanden waren. Die Belastung des Deutschen Reichs durch die Versailler Verträge galt als begünstigender Faktor für die Machtergreifung Hitlers.
Die Bundesrepublik wird am Wochenende endgültig ihre finanziellen Schulden aus dem Ersten Weltkrieg (1914 bis 1918) begleichen. Mit dem zwanzigsten Jahrestag der Wiedervereinigung am Sonntag werden letzte Zinszahlungen in Höhe von fast 200 Millionen Euro für Staatsanleihen fällig, die in den zwanziger Jahren aufgelegt wurden, um die Entschädigungszahlungen Deutschlands nach dem Krieg zu finanzieren.
Die Zahlungen waren 1918 im Vertrag von Versailles festgelegt worden und sollten Frankreich und Belgien für die Kosten entschädigen, die den Ländern durch den Krieg entstanden waren. Die Belastung des Deutschen Reichs durch die Versailler Verträge galt als begünstigender Faktor für die Machtergreifung Hitlers.
Hintergrund des Endes der Entschädigungszahlungen ist das Londoner Schuldenabkommen von 1953, in dem sich die Bundesrepublik gegenüber den Alliierten verpflichtet hatte, die Auslandsschulden des Deutschen Reiches zu übernehmen. Diese waren während des Zweiten Weltkriegs nicht mehr bedient worden. Die Regelung sah vor, dass Deutschland Anleihen zur Finanzierung der Schulden aus dem Ersten Weltkrieg erstattet. Offen blieben jedoch Zinszahlungen für die Anleihen unter anderem aus der Dawes- und der Young-Anleihe für die Jahre 1945 bis 1952.
Die Vereinbarungen von 1953 sahen vor, dass diese Zinszahlungen erst im Falle einer Wiedervereinigung Deutschlands fällig werden sollen – ein Ereignis, das damals in weiter Ferne erschien. Mit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung wurden dann am 3. Oktober 1990 neue Anleihen aufgelegt, welche die noch offenen Zinszahlungen mit einer Laufzeit von 20 Jahren regeln sollten.
Wegen dieser Regelung und dem Stichtag 3. Oktober hat Deutschland dann am Sonntag seine finanzielle Kriegsschuld 92 Jahre nach dem Vertragsschluss von Versailles endgültig beglichen.
Erster Weltkrieg
Geschichte als Zukunft: Alle heutigen Konflikte des Nahen Ostens gehen zurück auf den Ersten Weltkrieg. Großbritannien und Frankreich ordneten die Region nach ihren Interessen, über die Köpfe der Völker hinweg [weiter…]
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2008/06/reperation-deutschlands-nach-dem-2.html
Reparationen Deutschlands nach dem "2. Weltkrieg":
Da das Thema u.a. bei den Ursachen des "17. Juni 1953" eine nicht unbedeutende Rolle spielt, dazu einige Informationen zur Kenntnis:
Vorab eine notwendige Definition des Begriffs "Reparationen": "Geld-, Sach- und Dienstleistungen, die dem Besiegten eines Krieges meist im Rahmen eines Friedensvertrages zur Wiedergutmachung der von den Siegerstaaten erlittenen Verluste und Schäden auferlegt werden" © 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG. Dazu gehören demnach nicht Plünderungen, Restriktionen, um eine erneute Rüstungsproduktion zu verhindern, absichtliche Zerstörungen, um die Wirtschaft des - immer noch - Feindes generell zu schädigen, Gebietsabtretungen etc. Ebenso sind Kriegsfolgelasten, wie innerstaatlicher "Lastenausgleich" und "Zahlungen an den erst 1948 gegründeten Staat Israel", keine Reperationen.
Mangels eines Friedenvertrages mit Deutschland, gibt es keine offizielle Aufstellung der durch Deutschland geleisteten Reperationen. Das heißt nicht, daß es keine Informationen gäbe. Vorsorglich: Der sog. 2+4-Vertrag "gilt" lediglich als Friedensvertrag. Sein Hauptmangel besteht darin, daß nur die 4 "großen" Sieger mit den deutschen Nachfolgestaaten an einen Tisch saßen und die Frage der Reparationen nicht geklärt wurde.
Da sich die Siegermächte bereits nach Kriegsende nicht über einen Modus der Reperationszahlungen des besiegten Deutschlands einigen konnten, kam es zur pragmatischen Abmachung zwischen den Alliierten, daß jede Besatzungsmacht seine Reparationen vorerst aus der von ihm jeweils besetzten Zone einzieht. Natürlich blieb die Reparationsschuld eine Schuld Gesamtdeutschlands.
Nun begann der "Kalte Krieg" und es kamen drei Dinge zusammen:
1. Die UdSSR hatte mit Abstand die höchsten personellen und materiellen Verluste im Weltkrieg. So wurden 1.710 Städte, 70.000 Dörfer, 32.000 Industriebetriebe und 65.000 Kilometer Eisenbahnstrecke zerstört. Im Ergebnis forderte sie nachvollziehbar auch die höchsten Reparationszahlungen aller Alliierten.
2. Die verhältnismäßig kleine SBZ hatte diesen großen Brocken alleine zu zahlen, so wurden aus der laufenden Produktion erhebliche Mengen abgezogen und zwischen 2.000 und 3.000 Betriebe demontiert und in die UdSSR verbracht.
3. Die wirtschaftlich ebenfalls am Boden liegende UdSSR konnte nicht auf diese Reparationszahlungen verzichten. Die westlichen Allierten konnten dagegen alsbald nach dem Krieg auf weitere Reparationszahlungen Deutschlands (also aus den drei Westzonen) praktisch verzichteten.
Folgen:
* die Höhe der von den Westzonen (später BRD) erbrachten Reparationen wurden von der I.A.R.A. mit 517 Mio. $ (1938) beziffert = 2,1 Mrd. DM (1953). Die I.A.R.A. (Interalliierte Reparationsagentur) existierte von 1946 - 1968 in Brüssel und war eine Einrichtung der West-Alliierten.
* Die Höhe der von der Ostzone (später DDR) erbrachten Reparationen wurden 1985 vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen mit 66,4 Mrd. DM (1944) beziffert = 99,1 Mrd. DM (1953)! Ostdeutschland hat damit 98% der 101,2 Mrd. DM (Wert 1953) an Reparationen bezahlt, wobei aus dem "sowjetischen Topf" auch zumindest Polen bedient wurde. Auf die Einwohnerzahl von 1953 (Abschluß der Reparationen) umgerechnet, hat jeder DDR - Bürger das dreizehnfache an Reparationen aufgebracht!
Über die Berechnung und Einbeziehung / Bewertung verschiedener Positionen gibt es unterschiedliche Auffassungen, nicht über die Dimensionen, .... Zahlen nach WENZEL "Was war die DDR wert?" sowie dem Weissbuch "Unfrieden in Deutschland - Enteignung der Ostdeutschen".
BRD-Angaben:
Übrigens entsprechen diese Zahlen - in Bezug auf Reparationen - auch der Antwort der Bundesregierung auf die entsprechende Frage des Abgeordneten Martin Hohmann, CDU/CSU. Diese Antwort ist m.W. nur über das "Ostpreußenblatt" online. Der geneigte Leser muß sich zum nachlesen daher über eine unzensierte Suchmaschine selbst bemühen ... Dort nennt die BRD - fröhlich alle Reparationen, Wiedergutmachungsleistungen und Globalentschädigungsabkommen, einschließlich "Vorkriegsschulden des Reiches" (sic!) aufsummierend - ca. 140 Mrd. DM. Die Leistungen der DDR werden dagegen auf Reparationen (bis 1953) und damit die von mir genannten 66,4 Mrd DM (Wert 1944) beschränkt. Dieses fröhliche Aufsummieren, vor allem ohne Umrechnen der Werte auf einen einheitlichen Zeitpunkt ist der "technische" Hauptmakel dieser Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage eines Parlamentariers.
Selbst wenn ich diese zu Gunsten der BRD geschönten Zahlen zu Grunde lege und auf die Einwohnerzahlen 1953 umrechne (Achtung! Wollte ich zu Gunsten der DDR schummeln, würde ich die von 1989 nehmen), hätte die BRD von den deutschen Gesamtzahlungen 152 Mrd. DM (statt 140 Mrd DM) und die DDR 55 Mrd DM (statt 66 Mrd. DM) zahlen müssen! Das war den BRD-Beamten offenbar auch klar, denn dann werden systemwidrig "innerstaatlichen Leistungen", wie Lastenausgleich, einbezogen und diese allein mit 755,9 Milliarden DM beziffert. Dabei spielt die "Versorgung nach Art. 131 GG (einschließlich Leistungen nach § 233a SGB VI)" mit 173,6 Milliarden DM eine nicht unbedeutende Rolle = Pensionen an NAZI-Beamte, die aufgrund ihrer Belastung selbst in der BRD nicht weiter verwendet werden konnten. Dann kommt noch ein bißchen Kleckerkram von der Industrie i.H.v. 75,5 Mio. DM ... macht lt. meinen Rechner über eine Billionen DM, wobei die innerstaatlichen Leistungen den Löwenanteil ausmachen, die aber nicht Thema sind.
»So befand sich Westdeutschland 1950 im Besitz einer industriellen Ausstattung, die trotz Luftkrieg und trotz Demontagen um 11 Prozent größer war als die des Jahres 1936« (Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 1998, Heft 1, S. 69; 6,7 MB!). Die DDR verlor dagegen bis 1953 rd. 40 Prozent des nach dem Krieg noch vorhandenen Industriepotentials durch Demontagen (Reparationen und die beiden deutschen Staaten, s.a. Bundeszentrale für politische Bildung).
DDR-Angaben:
Alexander Schalck-Golodkowski listete im Jahr 1970 in seiner Dissertation - GVS 210 - 354/70 - penibel die Forderungen der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auf Erstattung von der DDR geleisteter Reparationen auf. Dort heißt es u.a.: »Von der DDR wurden insgesamt Reparationen geleistet in Höhe von 4.292 Mio $ ...«
Zudem werden die o.g. 517 Mio. $ der I.A.R.A. nicht in vollen Umfang anerkannt. Nachvollziehbare Begründung: »Übergebene deutsche Handelsschiffe und das beschlagnahmte deutsche Auslandsvermögen sind gesamtdeutsches Vermögen und gehören nicht Westdeutschland allein. Die Leistungen können demzufolge auch Westdeutschland nur anteilig als Reparationen angerechnet werden. Ein anderer Teil ist der DDR als Reparationsleistung zuzurechnen.«
Im Ergebnis kam die DDR 1970 zu folgenden Ergebnis: Deutsche Reparationsleistungen insgesamt 4.809 Mio. $.
Davon entfielen 4.372 Mio. $ (91%) auf die DDR und 437 Mio. $ (9%) auf Westdeutschland. Bezogen auf die damaligen Einwohnerzahlen ergibt sich kein anderes Bild als das o.g.: Die DDR-Bevölkerung hat fast alle auferlegten Reparationen allein getragen, während die BRD mit einem Teil der US-"Kriegsbeute" - Marshallplan genannt - aufgebaut wurde.
Hauptmangel dieser Aufstellung aus 1970 ist ebenfalls die fehlende Umrechnung der Beträge auf ein einheitliches Jahr. Natürlich lies auch die DDR - so wie oben die BRD - es sich nicht nehmen, nicht nur die Reparationen zu benennen, sondern summierte anschließend weitere Kriegsfolgelasten bzw. Lasten des Kalten Krieges auf, wie Kosten des Menschenhandels sowie Beschlagnahmungen von Vermögen und wirtschaftlichen Beteiligungen. Im Ergebnis kam sie auf eine Forderung von 101.930 Mio. DM gegenüber der BRD, wobei Dollarbeträge und DM im Kurs von 1 : 4 umgerechnet wurden. Ein Betrag der sich bis 1990 mit Zinseszinsen auf ca. eine Billionen DM aufsummiert hatte.
Persönlich halte ich neben den Reparationen den Verlust der Deutschen Ostgebiete - auch finanziell - mit Abstand am Bedeutensten. Ein Verlust, der zweifellos die spätere DDR traf ....
Letztes update: 04.09.2011
Eingestellt von Peter Veith
Categories: Geschichte, Kriege, TOP-Artikel
Vetrag von Versailles:
http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/versailles/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Friedensvertrag_von_Versailles
Dokumente zur Verfassung:
Quellverweis:
http://www.bpb.de/publikationen
Ausgefertigt in Berlin, den 20 September 1945
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Befehls wurden von B. L. Montgomery, Feldmarschall, L. Koeltz, Armeekorps-General, V. D. Sokolovsky, General der Armee und Dwight D. Eisenhower, General der Armee genehmigt.)
Insbesondere die Aufhebung des Ermächtigungsgesetzes von 1933 (Artikel I. 1a) beinhaltet faktisch, daß die Weimarer Reichsverfassung(als Grundlage für das Ermächtigungsgesetz) auch nach Ansicht der Alliierten weiter gültig war, aber durch die vierseitigen Verträge bis 1990 überlagert war.
Leider haben sich die Alliierten nicht dazu durchringen können, auf den Gesetzgebungsstand vom 29. Januar 1933 zurückzukehren.(Kriegslist)
Quellen: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 6
Dokumente des geteilten Deutschland Band 1 (Kröner 391)
© 2. Juli 2000 - 2. Juli 2004
Die Überlagerung der vierseitigen Verträge wurde 1990 aufgehoben
Die fehlenden Friedensverträge wurden durch den 2 + 4 Vertrag erneut überlagert.
Deutschland ( Begriffserklärung SHAEF Gesetze) kann die Friedensverträge nur
unterzeichnen, wenn die deutschen Völker nicht mehr entrechtet sind.
Die deutsche Staatsangehörigkeit (Zwangsangehörigkeit) ist durch die Weimarer
Verfassung ungültig. Die Heimatangehörigen sind dann befreit von der Gleichschaltung.
Die deutschen Völker sind seit 1934 durch die Verordnung R=StAG
v. 05.02. komplett entrechtet und entmachtet. Die deutschen Völker werd am
Nasenring in der EU vernichtet.
Art. 16 GG Die Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes entzogen werden.....
Weimarer Verfassung letzter Stand 29. Jan. 1933
Die Alliierten haben den NS-Gesetzgebungsstand auf den 30. Jan. 1933 zurückgesetzt.
Durch Kriegslist wurde die Staatsangehörigkeit von 1934 deutsche Staatsangehörigkeit
nicht beseitigt. Die Urkunde 146 beseitigt diese Kriegslist.
Die HLKO Art. 24 Kriegslisten sind erlaubt, überlagert bis heute den Friedensvertrag.
Es besteht von den Alliiierten bis heute kein Interesse, die Kriegslist aufzuheben.
Der Art. 146 ist die einzige Chance, friedlich aus der Entrechtung herauszukommen.
Die deutschen Völker befreien sich durch die Weimarer Verfassung und gestalten
ihre Zukunft selbst.
Anmerkung : Sollte es eine einfachere Lösung geben, sich sofort und realistisch aus der NaZi - Zwangsangehörigkeit/ Staatenlosigkeit zu befreien, sind wir daran interessiert, jeden Vorschlag anhand von Gesetzen zu prüfen.