Die Weimarer Verfassung Artikel 178:

Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.
Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft, soweit ihnen diese Verfassung nicht entgegensteht. Die Bestimmungen des am 28. Juni 1919 in Versailles unterzeichneten Friedensvertrages werden durch die Verfassung nicht berührt. Mit Rücksicht auf die Verhandlungen bei dem Erwerbe der Insel Helgoland kann zugunsten ihrer einheimischen Bevölkerung eine von Artikel 17 Abs. 2 abweichende Regelung getroffen werden. (12)
Anordnungen der Behörden, die auf Grund bisheriger Gesetze in rechtsgültiger Weise getroffen waren, behalten ihre Gültigkeit bis zur Aufhebung im Wege anderweiter Anordnung oder Gesetzgebung.

Der Vertrag von Versailles ist hinsichtlich der Reparationen abgegolten.
Die Heimatlandverluste 1919 können nur im verfassungsgemäßen Heimatreich vor 1933 mit den Alliierten verhandelt werden.

Quelle: http://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-10/weltkrieg-schulden-deutschland

Reparationen Deutschlands begleicht letzte Schulden aus "1. Weltkrieg":

SOLDATENGRAEBER
Die Bundesrepublik wird am Wochenende endgültig ihre finanziellen Schulden aus dem Ersten Weltkrieg (1914 bis 1918) begleichen. (Anmerkung: Die BRD konnte zu keiner Zeit Schulden aus dem WK I haben. Sie hatte als Treuhänder den Auftrag von Deutschen die Leistungen einzusammeln. B.L.) Mit dem zwanzigsten Jahrestag der Wiedervereinigung (Teilvereinigung) am Sonntag werden letzte Zinszahlungen in Höhe von fast 200 Millionen Euro für Staatsanleihen fällig, die in den zwanziger Jahren aufgelegt wurden, um die Entschädigungszahlungen Deutschlands nach dem Krieg zu finanzieren.

Die Zahlungen waren 1918 im Vertrag von Versailles festgelegt worden und sollten Frankreich und Belgien für die Kosten entschädigen, die den Ländern durch den Krieg entstanden waren. Die Belastung des Deutschen Reichs durch die Versailler Verträge galt als begünstigender Faktor für die Machtergreifung Hitlers.

1VERSAILLERVERTRAGVERSAILLER DIKTAT

Die Bundesrepublik wird am Wochenende endgültig ihre finanziellen Schulden aus dem Ersten Weltkrieg (1914 bis 1918) begleichen. Mit dem zwanzigsten Jahrestag der Wiedervereinigung am Sonntag werden letzte Zinszahlungen in Höhe von fast 200 Millionen Euro für Staatsanleihen fällig, die in den zwanziger Jahren aufgelegt wurden, um die Entschädigungszahlungen Deutschlands nach dem Krieg zu finanzieren.

Die Zahlungen waren 1918 im Vertrag von Versailles festgelegt worden und sollten Frankreich und Belgien für die Kosten entschädigen, die den Ländern durch den Krieg entstanden waren. Die Belastung des Deutschen Reichs durch die Versailler Verträge galt als begünstigender Faktor für die Machtergreifung Hitlers.

Hintergrund des Endes der Entschädigungszahlungen ist das Londoner Schuldenabkommen von 1953, in dem sich die Bundesrepublik gegenüber den Alliierten verpflichtet hatte, die Auslandsschulden des Deutschen Reiches zu übernehmen. Diese waren während des Zweiten Weltkriegs nicht mehr bedient worden. Die Regelung sah vor, dass Deutschland Anleihen zur Finanzierung der Schulden aus dem Ersten Weltkrieg erstattet. Offen blieben jedoch Zinszahlungen für die Anleihen unter anderem aus der Dawes- und der Young-Anleihe für die Jahre 1945 bis 1952.

Die Vereinbarungen von 1953 sahen vor, dass diese Zinszahlungen erst im Falle einer Wiedervereinigung Deutschlands fällig werden sollen – ein Ereignis, das damals in weiter Ferne erschien. Mit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung wurden dann am 3. Oktober 1990 neue Anleihen aufgelegt, welche die noch offenen Zinszahlungen mit einer Laufzeit von 20 Jahren regeln sollten.

Wegen dieser Regelung und dem Stichtag 3. Oktober hat Deutschland dann am Sonntag seine finanzielle Kriegsschuld 92 Jahre nach dem Vertragsschluss von Versailles endgültig beglichen.


Erster Weltkrieg

Auftakt zum Krieg ohne Ende

 

Geschichte als Zukunft: Alle heutigen Konflikte des Nahen Ostens gehen zurück auf den Ersten Weltkrieg. Großbritannien und Frankreich ordneten die Region nach ihren Interessen, über die Köpfe der Völker hinweg [weiter…]


http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2008/06/reperation-deutschlands-nach-dem-2.html

Reparationen Deutschlands nach dem "2. Weltkrieg":

Da das Thema u.a. bei den Ursachen des "17. Juni 1953" eine nicht unbedeutende Rolle spielt, dazu einige Informationen zur Kenntnis:

Vorab eine notwendige Definition des Begriffs "Reparationen": "Geld-, Sach- und Dienstleistungen, die dem Besiegten eines Krieges meist im Rahmen eines Friedensvertrages zur Wiedergutmachung der von den Siegerstaaten erlittenen Verluste und Schäden auferlegt werden" © 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG. Dazu gehören demnach nicht Plünderungen, Restriktionen, um eine erneute Rüstungsproduktion zu verhindern, absichtliche Zerstörungen, um die Wirtschaft des - immer noch - Feindes generell zu schädigen, Gebietsabtretungen etc. Ebenso sind Kriegsfolgelasten, wie innerstaatlicher "Lastenausgleich" und "Zahlungen an den erst 1948 gegründeten Staat Israel", keine Reperationen.

Mangels eines Friedenvertrages mit Deutschland, gibt es keine offizielle Aufstellung der durch Deutschland geleisteten Reperationen. Das heißt nicht, daß es keine Informationen gäbe. Vorsorglich: Der sog. 2+4-Vertrag "gilt" lediglich als Friedensvertrag. Sein Hauptmangel besteht darin, daß nur die 4 "großen" Sieger mit den deutschen Nachfolgestaaten an einen Tisch saßen und die Frage der Reparationen nicht geklärt wurde.

Da sich die Siegermächte bereits nach Kriegsende nicht über einen Modus der Reperationszahlungen des besiegten Deutschlands einigen konnten, kam es zur pragmatischen Abmachung zwischen den Alliierten, daß jede Besatzungsmacht seine Reparationen vorerst aus der von ihm jeweils besetzten Zone einzieht. Natürlich blieb die Reparationsschuld eine Schuld Gesamtdeutschlands.

Nun begann der "Kalte Krieg" und es kamen drei Dinge zusammen:

1. Die UdSSR hatte mit Abstand die höchsten personellen und materiellen Verluste im Weltkrieg. So wurden 1.710 Städte, 70.000 Dörfer, 32.000 Industriebetriebe und 65.000 Kilometer Eisenbahnstrecke zerstört. Im Ergebnis forderte sie nachvollziehbar auch die höchsten Reparationszahlungen aller Alliierten.
2. Die verhältnismäßig kleine SBZ hatte diesen großen Brocken alleine zu zahlen, so wurden aus der laufenden Produktion erhebliche Mengen abgezogen und zwischen 2.000 und 3.000 Betriebe demontiert und in die UdSSR verbracht.
3. Die wirtschaftlich ebenfalls am Boden liegende UdSSR konnte nicht auf diese Reparationszahlungen verzichten. Die westlichen Allierten konnten dagegen alsbald nach dem Krieg auf weitere Reparationszahlungen Deutschlands (also aus den drei Westzonen) praktisch verzichteten.

Folgen:

* die Höhe der von den Westzonen (später BRD) erbrachten Reparationen wurden von der I.A.R.A. mit 517 Mio. $ (1938) beziffert = 2,1 Mrd. DM (1953). Die I.A.R.A. (Interalliierte Reparationsagentur) existierte von 1946 - 1968 in Brüssel und war eine Einrichtung der West-Alliierten.
* Die Höhe der von der Ostzone (später DDR) erbrachten Reparationen wurden 1985 vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen mit 66,4 Mrd. DM (1944) beziffert = 99,1 Mrd. DM (1953)! Ostdeutschland hat damit 98% der 101,2 Mrd. DM (Wert 1953) an Reparationen bezahlt, wobei aus dem "sowjetischen Topf" auch zumindest Polen bedient wurde. Auf die Einwohnerzahl von 1953 (Abschluß der Reparationen) umgerechnet, hat jeder DDR - Bürger das dreizehnfache an Reparationen aufgebracht!

Über die Berechnung und Einbeziehung / Bewertung verschiedener Positionen gibt es unterschiedliche Auffassungen, nicht über die Dimensionen, .... Zahlen nach WENZEL "Was war die DDR wert?" sowie dem Weissbuch "Unfrieden in Deutschland - Enteignung der Ostdeutschen".

BRD-Angaben:

Übrigens entsprechen diese Zahlen - in Bezug auf Reparationen - auch der Antwort der Bundesregierung auf die entsprechende Frage des Abgeordneten Martin Hohmann, CDU/CSU. Diese Antwort ist m.W. nur über das "Ostpreußenblatt" online. Der geneigte Leser muß sich zum nachlesen daher über eine unzensierte Suchmaschine selbst bemühen ... Dort nennt die BRD - fröhlich alle Reparationen, Wiedergutmachungsleistungen und Globalentschädigungsabkommen, einschließlich "Vorkriegsschulden des Reiches" (sic!) aufsummierend - ca. 140 Mrd. DM. Die Leistungen der DDR werden dagegen auf Reparationen (bis 1953) und damit die von mir genannten 66,4 Mrd DM (Wert 1944) beschränkt. Dieses fröhliche Aufsummieren, vor allem ohne Umrechnen der Werte auf einen einheitlichen Zeitpunkt ist der "technische" Hauptmakel dieser Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage eines Parlamentariers.

Selbst wenn ich diese zu Gunsten der BRD geschönten Zahlen zu Grunde lege und auf die Einwohnerzahlen 1953 umrechne (Achtung! Wollte ich zu Gunsten der DDR schummeln, würde ich die von 1989 nehmen), hätte die BRD von den deutschen Gesamtzahlungen 152 Mrd. DM (statt 140 Mrd DM) und die DDR 55 Mrd DM (statt 66 Mrd. DM) zahlen müssen! Das war den BRD-Beamten offenbar auch klar, denn dann werden systemwidrig "innerstaatlichen Leistungen", wie Lastenausgleich, einbezogen und diese allein mit 755,9 Milliarden DM beziffert. Dabei spielt die "Versorgung nach Art. 131 GG (einschließlich Leistungen nach § 233a SGB VI)" mit 173,6 Milliarden DM eine nicht unbedeutende Rolle = Pensionen an NAZI-Beamte, die aufgrund ihrer Belastung selbst in der BRD nicht weiter verwendet werden konnten. Dann kommt noch ein bißchen Kleckerkram von der Industrie i.H.v. 75,5 Mio. DM ... macht lt. meinen Rechner über eine Billionen DM, wobei die innerstaatlichen Leistungen den Löwenanteil ausmachen, die aber nicht Thema sind.

»So befand sich Westdeutschland 1950 im Besitz einer industriellen Ausstattung, die trotz Luftkrieg und trotz Demontagen um 11 Prozent größer war als die des Jahres 1936« (Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 1998, Heft 1, S. 69; 6,7 MB!). Die DDR verlor dagegen bis 1953 rd. 40 Prozent des nach dem Krieg noch vorhandenen Industriepotentials durch Demontagen (Reparationen und die beiden deutschen Staaten, s.a. Bundeszentrale für politische Bildung).

DDR-Angaben:

Alexander Schalck-Golodkowski listete im Jahr 1970 in seiner Dissertation - GVS 210 - 354/70 - penibel die Forderungen der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auf Erstattung von der DDR geleisteter Reparationen auf. Dort heißt es u.a.: »Von der DDR wurden insgesamt Reparationen geleistet in Höhe von 4.292 Mio $ ...«

Zudem werden die o.g. 517 Mio. $ der I.A.R.A. nicht in vollen Umfang anerkannt. Nachvollziehbare Begründung: »Übergebene deutsche Handelsschiffe und das beschlagnahmte deutsche Auslandsvermögen sind gesamtdeutsches Vermögen und gehören nicht Westdeutschland allein. Die Leistungen können demzufolge auch Westdeutschland nur anteilig als Reparationen angerechnet werden. Ein anderer Teil ist der DDR als Reparationsleistung zuzurechnen.«

Im Ergebnis kam die DDR 1970 zu folgenden Ergebnis: Deutsche Reparationsleistungen insgesamt 4.809 Mio. $.

Davon entfielen 4.372 Mio. $ (91%) auf die DDR und 437 Mio. $ (9%) auf Westdeutschland. Bezogen auf die damaligen Einwohnerzahlen ergibt sich kein anderes Bild als das o.g.: Die DDR-Bevölkerung hat fast alle auferlegten Reparationen allein getragen, während die BRD mit einem Teil der US-"Kriegsbeute" - Marshallplan genannt - aufgebaut wurde.

Hauptmangel dieser Aufstellung aus 1970 ist ebenfalls die fehlende Umrechnung der Beträge auf ein einheitliches Jahr. Natürlich lies auch die DDR - so wie oben die BRD - es sich nicht nehmen, nicht nur die Reparationen zu benennen, sondern summierte anschließend weitere Kriegsfolgelasten bzw. Lasten des Kalten Krieges auf, wie Kosten des Menschenhandels sowie Beschlagnahmungen von Vermögen und wirtschaftlichen Beteiligungen. Im Ergebnis kam sie auf eine Forderung von 101.930 Mio. DM gegenüber der BRD, wobei Dollarbeträge und DM im Kurs von 1 : 4 umgerechnet wurden. Ein Betrag der sich bis 1990 mit Zinseszinsen auf ca. eine Billionen DM aufsummiert hatte.

Persönlich halte ich neben den Reparationen den Verlust der Deutschen Ostgebiete - auch finanziell - mit Abstand am Bedeutensten. Ein Verlust, der zweifellos die spätere DDR traf ....

Letztes update: 04.09.2011

Eingestellt von Peter Veith

Categories: Geschichte, Kriege, TOP-Artikel

Vetrag von Versailles:

http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/versailles/index.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Friedensvertrag_von_Versailles

Dokumente zur Verfassung:

Quellverweis:

http://www.bpb.de/publikationen


Ausgefertigt in Berlin, den 20 September 1945

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Befehls wurden von B. L. Montgomery, Feldmarschall, L. Koeltz, Armeekorps-General, V. D. Sokolovsky, General der Armee und Dwight D. Eisenhower, General der Armee genehmigt.)

Insbesondere die Aufhebung des Ermächtigungsgesetzes von 1933 (Artikel I. 1a) beinhaltet faktisch, daß die Weimarer Reichsverfassung(als Grundlage für das Ermächtigungsgesetz) auch nach Ansicht der Alliierten weiter gültig war, aber durch die vierseitigen Verträge bis 1990 überlagert war.

Leider haben sich die Alliierten nicht dazu durchringen können, auf den Gesetzgebungsstand vom 29. Januar 1933 zurückzukehren.(Kriegslist)


Quellen: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 6
Dokumente des geteilten Deutschland Band 1 (Kröner 391)
© 2. Juli 2000 - 2. Juli 2004

 

Die Überlagerung der vierseitigen Verträge wurde 1990 aufgehoben
Die fehlenden Friedensverträge wurden durch den 2 + 4 Vertrag erneut überlagert.

Deutschland ( Begriffserklärung SHAEF Gesetze) kann die Friedensverträge nur
unterzeichnen, wenn die deutschen Völker nicht mehr entrechtet sind.
Die deutsche Staatsangehörigkeit (Zwangsangehörigkeit) ist durch die Weimarer
Verfassung ungültig. Die Heimatangehörigen sind dann befreit von der Gleichschaltung.

Die deutschen Völker sind seit 1934 durch die Verordnung R=StAG
v. 05.02. komplett entrechtet und entmachtet. Die deutschen Völker werd am
Nasenring in der EU vernichtet.

Art. 16 GG Die Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes entzogen werden.....
Weimarer Verfassung letzter Stand 29. Jan. 1933

Die Alliierten haben den NS-Gesetzgebungsstand auf den 30. Jan. 1933 zurückgesetzt.
Durch Kriegslist wurde die Staatsangehörigkeit von 1934 deutsche Staatsangehörigkeit
nicht beseitigt. Die Urkunde 146 beseitigt diese Kriegslist.

Die HLKO Art. 24 Kriegslisten sind erlaubt, überlagert bis heute den Friedensvertrag.

Es besteht von den Alliiierten bis heute kein Interesse, die Kriegslist aufzuheben.

Der Art. 146 ist die einzige Chance, friedlich aus der Entrechtung herauszukommen.

Die deutschen Völker befreien sich durch die Weimarer Verfassung und gestalten
ihre Zukunft selbst.

Anmerkung : Sollte es eine einfachere Lösung geben, sich sofort und realistisch aus der NaZi - Zwangsangehörigkeit/ Staatenlosigkeit zu befreien, sind wir daran interessiert, jeden Vorschlag anhand von Gesetzen zu prüfen.

Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“

 

A.  P o l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -
SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:
Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen – auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung –
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031,162

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98
„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
– Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2

- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

01

Beweis-Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
– dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft – u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

NaZi-Plan „Great Reset – der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott – satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch – 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinander gebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte Industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

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