Die kalte Fusion der Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1990
„Niemandsland“ Deutschland
Johann Gottfried Herder: "Das verschwammte Herz eines Kosmopoliten ist die Hütte für niemand."
Die angloamerikanische Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) sind nicht der weiter existierende völkerrechtliche Vollstaat Deutschland (Deutsches Reich)!
Die BRD und die DDR sind auch NICHT der Rechtsnachfolger des deutschen Reiches (Deutschland)!
- siehe u. a. die Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 8.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
Die alliierten Treuhandverwaltungen BRD und DDR wurden ab 1990 im Wege eines sog. „Beitritts“ in ein vollprivatisiertes „vereinigtes Wirtschaftsgebiet“ mit den Bezeichnungen „Bundesrepublik Deutschland“, „Deutschland“ bzw. „Germany“ überführt. Dieses „vereinigte Wirtschaftsgebiet“ bezeichnen Vertreter der Russischen Föderation auch als „US-Okkupationsverwaltung“.
- siehe Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Zitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“
Seit dem gibt es nur noch ein sog. „Niemandsland“ auf deutschem Boden unter der vorwiegenden Schirmherrschaft der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), welches fremde Mächte, die multinationalen Konzerne und die angelsächsische Hochfinanz beliebig für ihre Interessen benutzen und ausplündern!
So ein Gebietsstatus wird auch als Protektorat – zu Deutsch „Schutzgebiet“ bezeichnet.
Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet-Kolonie) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ -
Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“
Fortgesetzte Annexion der Stammesgebiete der deutschen Völker – Auswahl von Fakten und Details
Das Universalwerkzeug der Faschisten: Gleichschaltung
Das Fundament der satanischen sozialistischen Ideologie ist die (nationalsozialistische) Gleichschaltung
ist ein Begriff, welcher der nationalsozialistischen Terminologie entstammt. Das Wort entstand 1933, als der Prozess der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens also des öffentlichen und privaten Lebens. In der Machteroberungsphase in Deutschland eingeleitet wurde. Ziel war es, bis 1934 den als Zerrissenheit verstandenen Pluralismus in Staat und Gesellschaft aufzuheben.
Mit der Gleichschaltung strebte man an, die Aktivitäten der Völker in großen gemeinsamen Organisationen zusammenzufassen, die zugleich dem nationalsozialistischen Verständnis des Volkswillens entsprechen sollten.
Praktisch bedeutete die Gleichschaltung die Überführung von Organisationen in die bestehenden NS-Organisationen. Entweder erfolgte die Gleichschaltung auf Anweisung oder in vorauseilendem Gehorsam durch sogenannte Selbstgleichschaltung. Andere Verbände und Organisationen reagierten auf den Druck mit der ersatzlosen Auflösung und Beendigung ihrer Tätigkeit. Allgemein betrachtet war damit die Einschränkung oder der Verlust der individuellen Persönlichkeit, der Unabhängigkeit, Mündigkeit und Freiheit eines Menschen durch Regeln und Gesetze sowie sonstige Maßnahmen der Gleichsetzung und Vereinheitlichung der Massen verbunden.
Wichtige Schritte der Gleichschaltung:
Ausgangspunkt waren die zwei Gleichschaltungsgesetze vom 31. März 1933 und vom 7. April 1933, mit denen zuerst die Länder ihrer relativen Souveränität beraubt wurden und später die Entsendung von Reichsstatthaltern beschlossen wurde. Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde der Entzug der Hoheitsrechte der Länder vollendet. Die Regelung der Staatsangehörigkeit wurde jetzt Angelegenheit des Zentralstaats, so dass laut Verordnung vom 5. Februar 1934 der Eintrag in den Standesregistern auf die deutsche Staatsangehörigkeit vereinheitlicht wurde. Bis dahin verliehen die Länder ihre jeweilige Staatsangehörigkeit, so dass es in Deutschland Bayern, Braunschweiger, Badener, Preußen, Sachsen usw. gab, aber trotz des seit 1871 bestehenden deutschen Nationalstaates noch keine als Deutsche ausgewiesenen Staatsbürger.
Der Abschluss der .Gleichschaltung der Länder kann auf den 14. Februar 1934 mit der Auflösung des Reichsrates und der Übernahme der Landesjustizverwaltungen datiert werden. Legalisiert wurde die Gleichschaltung der Länder über § 2 der Reichstagsbrandverordnung, wonach die Reichsregierung in die Kompetenzen der Länder eingreifen konnte, sofern diese nicht für Ordnung und Sicherheit sorgen konnten.
Die Gleichschaltung von Partei und Staat. erfolgte am 1. August 1934 mit der Auflösung aller Parteien und der Erklärung der NSDAP zur Körperschaft öffentlichen Rechts.
Zudem wurde das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers verschmolzen.
Weitere bedeutende Maßnahmen der Gleichschaltung war die Beseitigung der pluralen Gesellschaft mit der Auflösung der Gewerkschaften in die Deutsche Arbeitsfront und der Zwangsvereinigung der Agrarverbände in den Reichsnährstand. Mit der Ernennung von Joseph Goebbels zum Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda am 13. März 1933 wurde zudem mit der Errichtung der Reichskulturkammer die Gleichschaltung des kulturellen Lebens begonnen. Die entscheidende Voraussetzung für die Maßnahmen war das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, das Hitler gesetzgeberische und vertragliche Vollmachten verschaffte, die er dann zur weiteren Beseitigung des Pluralismus und der Demokratie einsetzte. Auf die Gleichschaltung reagierten die betroffenen Vereine und Organisationen oftmals mit einer nachgiebigen Position, um einem Verbot und der Auflösung zu entgehen, was natürlich erfolglos blieb. Beispiele dafür sind z. B. der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund oder die Organisationen der Arbeiterkultur.
Das vereinigte Gewerbegebiet?
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Was ist Deutschland und was ist die BRD?
Der Unterschied zwischen Äpfel und Birnen:
Die Geheimdienste organisierten allein Anschein nach im Auftrag der alliierten Siegermächte und der hinter der politischen Schauspiel-Bühne stehende angelsächsische Hochfinanz 1989-1990 den Zusammenschluß der jeweiligen alliierten Treuhandverwaltungen BRD und DDR zu einer neuen Treuhandverwaltung BRD II mit der Handelsrechtlichen Bezeichnung “Deutschland” bzw. „Germany“.
Durch diesen Zusammenschluß erfolgte neben der vollständigen Abwicklung der DDR eine erneute Annexion - Okkupation – feindliche Übernahme der Heimat der Deutschen als ein Akt der Piraterie unter einer nahezu perfekt inszenierten Täuschung der Weltöffentlichkeit.
Seitdem firmiert die BRD-Treuhand weiter erfolgreich als Staatssimulation „Deutschland“.
Beweis zur Piraterie: Artikel 134 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
(1) Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen.
(2) 1Soweit es nach seiner ursprünglichen Zweckbestimmung überwiegend für Verwaltungsaufgaben bestimmt war, die nach diesen Grundgesetz nicht Verwaltungsaufgaben des Bundes sind, ist es unentgeltlich auf die nunmehr zuständigen Aufgabenträger und, soweit es nach seiner gegenwärtigen, nicht nur vorübergehenden Benutzung Verwaltungsaufgaben dient, die nach diesem Grundgesetze nunmehr von den Ländern zu erfüllen sind, auf die Länder zu übertragen. 2Der Bund kann auch sonstiges Vermögen den Ländern übertragen.
(3) Vermögen, das dem Reich von den Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbänden) unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, wird wiederum Vermögen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände), soweit es nicht der Bund für eigene Verwaltungsaufgaben benötigt.
(4) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Die Wortmarke „Deutschland“ wird geboren?
Demzufolge fand 1990 offenkundig keine völkerrechtlich vorgesehene Wiedervereinigung Deutschlands statt.
Der Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland – alte Fassung wurde gemäß Einigungsvertrag bereits am 23. September 1990 aufgehoben.
Dies wurde am 29.September 1990 rechtswirksam und am 16. Oktober 1990 im Bundesanzeiger öffentlich verkündet.
Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden.
Somit war ein Beitritt dieser Länder gemäß Artikel 23 Grundgesetz für die BRD nicht möglich.
Der Einigungsvertrag, der am 31.August 1990 durch Wolfgang Schäuble und Günther Krause unterschrieben wurde, wurde erst am 03.Oktober 1990 rechtswirksam.
Somit konnte auch die DDR dem Grundgesetz der BRD gemäß Artikel 23 GG zum 03. Oktober 1990 NICHT beitreten.
Um dies aber zu ermöglichen, hat man folgenden Trick angewendet:
Die Manipulatoren haben einfach willkürlich den im Gesetz vorgeschriebenen Termin des 14. Oktober 1990 mit dem Einigungsvertrag auf den 3. Oktober vorverlegt, so dass in der Fantasie auch die neuen Länder gleichzeitig mit der deutschen Einigung von 1990 entstanden sein sollen.
Es wird also dazu ein am 22. Juli 1990 rechtsgültig erlassenes Gesetz einfach nachträglich manipuliert, passend gemacht. Das nennt man Manipulation bzw. Täuschung im Rechtsverkehr bzw. ganz einfach nur Betrug!
Durch die beschriebene Datumstäuschung konnte die Einigungsvertrag simulativ „legitimiert“ werden. – siehe Beweisquelle Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik: http://www.verfassungen.de/ddr/laendereinfuehrungsgesetz90.htm
Bundesanzeiger Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.pdf
Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik.pdf
Beweis: BGBL II, Seite 885/890, vom 23. September 1990
Es erfolgt 1990 offenbar lediglich ein Zusammenschluß beider alliierter Treuhandverwaltungen BRD und DDR zum vereinigten Wirtschaftsgebiet unter westalliierter Kontrolle gemäß Artikel 127 und Art. 133 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland.
Beweis: Artikel 127 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
Rechtsangleichung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet
Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen.
Beweis: Einigungsvertrag vom 31. August 1990
Spiegelverkehrt? Trat die alte BRD einfach der DDR bei?
Beide Teile Deutschlands fusionierten scheinbar zur neuen BRD II - mit einer vollprivatisierten Regierungsorganisation mit einer Wortmarke „Deutschland“ – vereintes „Deutschland“ = vereintes Wirtschaftsgebiet. - gemäß Grundgesetz Artikel 133
Beweis: Artikel 133 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
So wie es den Eindruck macht wurde also einfach eine neue Treuhandverwaltung Bundesrepublik mit der Deckbezeichnung „Deutschland“ gegründet - mit einem umfassend geänderten Grundgesetz – engl. Basic Lowe II
Beweis: Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der originalen Fassung von 1949
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Um diesen Trick zu vertuschen hat der bundesdeutsche Gesetzgeber den Artikel 23 des GG für die BRD am 25.12.1992 verspätet als sog. „Europaartikel“ einfach wiedereingeführt.
Hierbei hat es der Bundesgesetzgeber allerdings *versäumt* den Geltungsbereich des Grund-Gesetzes neu zu definieren.
Das Versäumnis ist in Wahrheit aber kein Versäumnis, weil der Vorgang mit der Vollprivatisierung der BRD und deren Unterstellung unter das internationale See- und Handelsrecht zusammenhängt.
Zudem wurde der Artikel 23 zum sog. “Europa Artikel” modifiziert, welcher aussagt das das alliierte Militär-Grundgesetz für die BRD inhaltlich auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union Europa stillschweigend ausgedehnt wird bzw. überall gilt wo die BRD-Niederlassungen betreibt oder politische, militärische bzw. wirtschaftliche Interessen vertritt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 23 – Vollzitat:
„(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
Beweisquelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html
Diese neue deutsche Treuhandverwaltung für die Hohe Hand, die BRD II - Deutschland wurde darüber hinaus augenscheinlich ab 1990 vollständig privatisiert und alle reststaatlichen Elemente beseitigt.
Beweis: Artikel 23 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland Europaangelegenheiten und dazu Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern
- Vollzitat:
„Grundgesetz II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37) Artikel 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im Übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Art 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes [2] Artikel 23 wird aufgehoben. Artikel 9 Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik(1) Das im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags geltende Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Landesrecht ist, bleibt in Kraft, soweit es mit dem Grundgesetz ohne Berücksichtigung des Artikels 143, mit in dem in Artikel 3 genannten Gebiet in Kraft gesetztem Bundesrecht sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist und soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt wird. Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Bundesrecht ist und das nicht bundeseinheitlich geregelte Gegenstände betrifft, gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 bis zu einer Regelung durch den Bundesgesetzgeber als Landesrecht fort.
Wirksamwerden des Beitritts 3. Oktober 1990 in einer BRD ohne Hoheitsgebiet? Allein damit scheint der Einigungsvertrag offiziell nichtig zu sein.
Artikel 23 GG (vom 23. Mai 1949, letztmalig geändert am 21.12.1983, aufgehoben am 29.09.1990) [1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Einen wichtigen Hinweis auf die Täuschung beinhaltet auch der Artikel 146 Grund-Gesetz für die BRD:
Vor 1990
Artikel 146 Grundgesetz für die BRD – Zitat:
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
nach 1990
Artikel 146 Grundgesetz für die BRD – Zitat:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Demnach wurde die Einheit und Freiheit Deutschlands NICHT hergestellt und das alliierte Militär-Grund-Gesetz für die BRD gilt nur für einen Teil des deutschen Volkes! Welcher Teil aber soll das sein?
Folgen:
Die Konsequenzen der laufenden Rechtsprechung in Deutschland sind, dass deren Gesetze auf dem Handelsrecht basieren und über einen Status von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bzw. Satzungsrecht von Vereinen verfügen.
Diese privaten deutschen Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
Beweis - Bestimmtheitsgebot: Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).
„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit)
Es liegt damit offenkundig Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit vor. (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) und gegen das Bestimmtheitsgebot (BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG)
Richtungsweisend zu beachten:
Das alliierte Besatzungsrecht/ alliierte Vorbehalt – insbesondere die Entnazifizierungsvorschriften blieben von den vielen Änderungsvorgängen im Grundgesetz für die BRD unberührt und ist die offizielle, bis heute gesetzlich verankerten, juristische Grundlage zur Befreiung des deutschen Stammesgebietes – dem sog. Völkerrechtsubjekt *Deutsches Reich* aus der Gleichschaltungsverwaltung der “Bundesrepublik Deutschland“ – „Deutschland“ bzw. „Germany”.
Beweis Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD: (vor 1990 auch als Befreiungsartikel bezeichnet)
Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung aus *SHAEF und SMAD
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Die Deutsche Einheit wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits 1991 für nichtig erklärt.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz- „…unvereinbar und nichtig.“
Nachzulesen im Bundesanzeiger – Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, (direkter Link zum PDF-Dokument Quelle: https://pravdatvcom.files.wordpress.com/2013/08/media.pdf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Ebenso ist durch die augenscheinliche Vertragstäuschung 1990 die Aufhebung des Artikel 23 GG in der Fassung von 1949 sowie alle Gesetze nachfolgenden Gesetze die dagegen verstoßen (z. B. EU- Gesetze und Verträge) nichtig.
Auch eine völkerrechtlich vorgeschriebene Volksabstimmung/ Referendum zum Beitritt der DDR zur BRD wurde nicht ohne Grund einfach unterschlagen. (Koloniestatus des entmachteten Deutsch - Personals der sog. deutschen Staatsbürger- Bürgen für DEUTSCH-land)
Die zu einfachen Firmen privatisierten deutschen Verwaltungsbehörden und Justizeinrichtungen auf dem Gebiet der DDR fehlt daher heute jegliche rechtsstaatlich- völkerrechtliche Grundlage zum Handeln.
Es wird offenkundig nur nach eigenen AGBs („Gesetze” als “geltendes Recht“) agiert und die gesamte Bevölkerung in Deutschland und die eingeborenen Stammesdeutschen getäuscht und ausgeplündert.
Weitere Ereignisse und Auswirkungen:
Das Bonner Militär-Grund-Gesetz für die BRD wurde auf die ehemalige DDR- Mitteldeutschland ausgedehnt und in einer Art privatisierten AGB bzw. Vereinssatzung weitergeführt.
Die Kolonie- „Verfassung“ (Staatsgrundgesetz) der DDR fällt weg.
Die Deutsche (Kolonie-) Staatsangehörigkeit von 1934 wird inhaltlich beibehalten. Deutschland bleibt juristisch gesehen weiter von der Gleichschaltungskolonie des „3. Reiches“ von Adolf Hitler überlagert, welche die Bundesrepublik Deutschland bis heute offensichtlich staatsrechtlich- juristisch weiterführt.
Es werden zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und den alliierten Hauptsiegermächten neue Treuhand-Verträge geschlossen.
Das betrifft den 2+4 Deutschlandvertrag mit den (geheimen) Zusatzvereinbarungen, die Nato- Verträge und die Verträge mit der privaten Interessensgesellschaft „Europäische Union“.
Als einzige Besatzungsmacht zog Russland seine Besatzungstruppen vertragsgemäß aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschland ab.
Die westalliierten Siegermächte (insbesondere die USA) halten dagegen ihre Besatzungszonen/ Sektoren der sog. „Trizone“ in Deutschland bis heute weiterhin militärisch besetzt.
Die Besatzung wird allerdings unter den NATO- Verträgen und sog. Zusatzabkommen getarnt geführt und somit geschickt vor der Öffentlichkeit verschleiert.
Das alliierte Besatzungsrecht und die alliierten Vorbehalte bleiben im Bonner Grundgesetz FÜR die nicht souveräne Bundesrepublik Deutschland bestehen und wurden darüber hinaus auch im Rahmen der NATO - (geheime) Zusatzabkommen vertraglich erneuert festgelegt.
Beweise: Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD
Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD: Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten
"(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. ..."
Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD: „Befreiungsgesetz“
- „Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften über Entnazifizierung“ aus *SHAEF „Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Täuschung des Vertragspartners damalige UdSSR bei den 2+4 Verhandlungen 1990
Deutschland wendet weiter inhaltlich die Verordnung über die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ vom 05. Februar 1934 gemäß GG Artikel 116 und im heutigen Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) unter Täuschung im Rechtsverkehr illegal in Deutschland an. Zur Täuschung wird sich auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 berufen.
Diese RuStAG wurde zur Täuschung mit dem NS-Staatsrecht der STAG von 1934 modifiziert - gleichgeschaltet.
Deutschland führt damit logischerweise staatsrechtlich das 3. Reich – Nazikolonie von Adolf Hitler, illegal staatsrechtlich entgegen den gültigen alliierten Entnazifizierungsbestimmungen aus SHAEF und SMAD hinterlistig nahtlos weiter und verhindert somit auch die Friedensverträge zur endgültigen Beendigung des 2. Welt-Krieges.
Dazu wird vorgreifend festgestellt:
Dadurch, dass sich die Regierungsverantwortlichen der BRD durch Bereinigung der sog. “unmittelbaren Reichsangehörigkeit” im STAG sich selbst und alle seine Bürgen (Bürger) staatenlos gemacht hat, sind ebenfalls alle Verträge, inklusive 2+4 Deutschlandvertrag nachträglich rückwirkend gebrochen.
Beweis Haager Landkriegsordnung (HLKO) Artikel 24 „…Kriegslisten… sind erlaubt.“
s. Beweise – gesetzliche Grundlagen: Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934,
Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1,
Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945,
Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959,
Ausweisdokumente der BRD mit der nationalsozialistischen „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung *DEUTSCH* von 1990 bis zum heutigen Tag,
IGH - Urteil: BRD Rechtsnachfolger der 3. Reiches, Art. 127,133 und 139 des Grundgesetes für die BRD
Eine gesamtdeutsche Volksabstimmung (Referendum) zum Beitritt der DDR zur BRD war auch daher 1990 in Deutschland von vornherein ausgeschlossen und wurde erfolgreich von der jeweiligen alliierten Treuhandverwaltung vereitelt.
Der juristische Hintergrund: Entmachtetes (deutsches) Kolonie-Personal (Angestelltenstatus einer Firma bzw. Mannschaft auf einem Schiff) hat kein reales Mitbestimmungsrecht.
Es kann und darf somit in der Rechtsrealität der Mitbestimmungseinschränkung keine Referenden tätigen.
Eine der Beweisquellen: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht_im_Norddeutschen_Bund_und_im_Deutschen_Kaiserreich
Ab 1990 erfolgt in Folge die planmäßige Auflösung der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und deren gesamten „Warschauer Vertragsverbundes“.
Durch die sog. *Bundesbereinigungsgesetze* wurden in den Jahren 2006 und 2007 offenbar alle staatlichen Gesetze aufgehoben und statusrechtlich zu allgemeinen Firmen - Geschäftsbedingungen (AGB) umgewandelt wieder in auf dem Papier eingeführt - häufig aber nicht mal in Kraft gesetzt!
(AGB- Status nach See- und Handels- Vertragsrecht UCC)
- Beweisquelle: http://www.buzer.de/gesetz/7965/
Durch diesen juristischen Taschenspieler-Trick der doppelten Aufhebung wurde der alliierte Vorbehalt/ das Besatzungsrecht in Deutschland offiziell “durch die Hintertür” wieder eingeführt.
- Beweis: Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG) vom 23.11.2007
Geltung ab 30.11.2007 Artikel 4 Gesetz vom 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG)
§ 1 Aufhebung von Besatzungsrecht § 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht § 3 Folgen der Aufhebung
§ 1 Aufhebung von Besatzungsrecht
(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.
(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103).
$ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht
Es werden aufgehoben: 1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1), 2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2), 3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und 4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4).
§ 3 Folgen der Aufhebung
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort.
Dazu zählen u. a. die Entnazifizierungsvorschriften aus alliierten SHAEF & SMAD, weil alle Deutschen und eingebürgerten Migranten bis zum heutigen Tag mit der *Deutschen Staatsangehörigkeit*/ *DEUTSCH* vom 5.02.1934 gegen ihren Willen juristisch nazifiziert sind – Beweis Artikel 139 GG für die BRD –
und die Übernahme der Kriegsfolge- und Besatzungskosten – Artikel 120 GG für die BRD
Das mangels Geltungsbereich ab 1990 erloschene Grund-Gesetz erhielt durch die vollständige Privatisierung der BRD einen AGB-Status. Basic Lowe II.
Wie bereits ausgeführt wurde der Geltungsbereich des BRD- Grundgesetzes 1990 ersatzlos gelöscht und damit das Grundgesetz als höchste Rechtsnorm für die BRD als Staatsfragment in der Rechtsrealität nichtig.
Beweis: Artikel 23 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland: (Auszug- siehe weiter oben)
Die BRD und deren Verwaltungsunternehmen fungieren fortan nach dem internationalen See- und Handelsrecht (UCC) vergleichbar wie ein modernes (Sklaven-) Schiff.
Der gesamte Personalbestand des Seelenverkäufers SMS „DEUTSCH-Land“ befindet sich in einen juristischen Sklavenstatus.
Wie bereits erwähnt ist das deutsche Kolonie-Personal NICHT Wahl- und demzufolge nicht Mitbestimmungsberechtigt.
Diese entscheidende Einschränkung spiegelt sich in der bundesdeutschen Herrschaftspraxis konkret wider. (Z. Bsp. TTIP, die EU- NATO- Verträge)
Die Anwendung des alliierten Militär-Grundgesetzes für die BRD wird wie bereits ausgeführt gemäß dem neu geschaffenen Europa-Artikel 23 GG auf das koloniale Unternehmen - NGO „Europäische Union“ stillschweigend ausgedehnt.
Durch die augenscheinliche Nazifizierung der Deutschen wird offenbar weiterhin an dem alliierten Besatzungsrecht zur Entnazifizierung/ Denacifikation in DEUTSCH-Land und an den UN- Feindstaatenklauseln gegen Deutschland - das sog. „3. Reich“ festgehalten.
Die USA bestimmen das Deutsche Reich?
Die in einer Art Wohlstands- und Betreuungsdiktatur mit einem Mantel der Demokratie versklavte deutsche Bevölkerung wird ab 1990 immer schonungsloser und offensichtlicher ausgebeutet und in späterer Folge ethnisch- demografisch vernichtet. (u. a. ein erkennbarer Bevölkerungsaustausch, Kaufmann- Morgenthau- Hootonplan)
Kommentar der Bundeskanzlerin Angela Merkel 20 Jahre später anläßlich des Festaktes am 31. August 2000 im Kronprinzenpalais in Berlin: “Der Einigungsvertrag sollte uns ein gutes Beispiel sein für weitere Verträge, die auf der Welt zu schließen sind.” (Die Täuschung gilt als eine Art “Handlungsgrundlage” für künftiges Vorgehen bei Staatsverträgen)
Die Bundeskanzlerin würdigte den Einigungsvertrag als „etwas Wegweisendes, etwas Fundamentales“. „Es waren unendlich viele Probleme zu lösen“, sagte sie in ihrer Ansprache. Sie erinnerte an den unglaublichen Gewinn an Lebensqualität, den wir heute, 20 Jahre später, verzeichnen könnten.
„Die Lasten der Einheit waren in Wirklichkeit Lasten von 40 Jahren verfehlter sozialistischer Wirtschaftspolitik“, betonte Hans Dietrich Genscher.
Schäuble resümierte: „Es ist uns manches richtig gut gelungen.“
Wer trat 1990 wem bei? Weitere beweiskräftige Dokumente
Ergebnisse bis zum heutigen Tag
Die Nachkriegszeit und die darin eingeführte Ordnung, die Kriegstraumata, die Gräueltaten und die ständige Negativpropaganda zur gesamten deutschen Geschichte und Kultur haben dazu geführt, dass sich der einst gesunde deutsche Volkskörper und die traditionelle Volksidentität nicht mehr herausbilden konnten und können.
Im weiteren Verlauf der Geschichte kam es durch Masseneinwanderung fremder Ethnien zu einer weitreichenden Überfremdung und Identitätsverlusten der indigenen Deutschen.
Die deutschenfeindliche Familien- und Sozialpolitik der Verwaltungsorganisation in Deutschland, die einhergehende Zerstörung der Familien, der daraus resultierende Geburtenschwund und die damit einhergehende Überalterung haben zu einer weiteren Dezimierung der indigenen deutschen Stämme geführt.
Dazu kommt, dass die Überalterung des deutschen Volkes eine Minderung der Reproduktion ausgelöst hat.
Zur gesellschaftlich-kulturellen Überlagerung kommt die pausenlose psychologische Kriegsführung gegen die Deutschen.
Es wird bis zum heutigen Tag ein Seelenmord an der deutschen Volksseele verbrochen.
Diese ethnische Verdrängung der deutschen Stämme gewinnt zunehmend den Charakter eines Völkermords (Genozid).
Hinzu kommt die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen der einheimischen Menschen (Handwerk, Handel- und Gewerbe, Bauerntum) und der heimischen Natur.
Dieser in seiner gesamten Auswirkung kaum fassbare Völkermord ist bis heute so weit vorangetrieben worden, dass sich heute nur noch wenige Menschen als Deutsche begreifen.
Die ehemals gepflegten Tugenden, wie der Glaube an das eigene Wertesystem, das Bekenntnis zur natürlich-göttlichen Ordnung, Treue, Redlichkeit, Ehrlichkeit, Familiensinn, Gerechtigkeit, Heimatliebe, Heldentum, Liebe zu Volk und Vaterland sind den deutschen Menschen abspenstig gemacht worden.
Das Merkmal der heute vorherrschenden BRD-Gesellschaft kennzeichnet sich im Gegensatz dazu, durch das Ausleben der Lasterhaftigkeit, Gottlosigkeit und eine vollkommene Orientierungslosigkeit.
Die Stammesdeutschen werden zunehmend zu einer ethnischen Minderheit auf eigenem Boden.
Daraus ergibt sich für die Stammesdeutschen schon jetzt das Recht auf Minderheitenschutz!
Bilanz
Die Bilanz der ungelösten „Deutschen Frage“ hat de facto dazu geführt, dass die indigenen Deutschen heute vor den Augen der Völkergemeinschaft langsam, aber sicher einem voranschreitenden Siechtum zum Opfer fallen.
Damit wird allen Völkern der Erde endgültig die Möglichkeit genommen, mit Deutschland und den Deutschen eine dauerhafte Ordnung des Friedens, der Freiheit, der Gerechtigkeit und der brüderlichen Völkerfreundschaft zu erreichen.
Sollten die alliierten Siegermächte, die Vereinten Nationen und Völker weiterhin tatenlos zusehen, wird der Faschismus, Nazismus und Militarismus nicht besiegt.
Feststellung 2021
„Das deutsche Volk ist ohne die Hilfe der alliierten Siegermächte nicht in der Lage, das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 in Verbindung mit dem Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu erfüllen.
Die deutsche Opposition ist darum nicht in der Lage, die Bevölkerung in Deutschland zu erreichen und über ihre völkerrechtlichen Rechte und Pflichten gemäß den Potsdamer Abkommen und der Durchführung der Krim-Deklaration aufzuklären.“
Das Schicksal der indigenen Deutschen ist ein Schicksal der gesamten Menschheit!
Die Befreiung Deutschlands aus der verbotenen nationalsozialistischen Gleichschaltung und NS-Gesetzgebung wird bis heute aus wirtschaftlich- machtpolitisch-geostrategischen Gründen durch die zuständigen alliierten Siegermächte ignoriert bzw. blockiert!
Kein Völkerrecht für die Bevölkerung in Deutschland = Haager Landkriegsordnung in Deutschland und Genfer Konvention in Deutschland ohne Wirkung!
Ergebnis: Kein Frieden
siehe Dokumente zur Deutschlandpolitik: Deutsche Einheit: Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90
- erhältlich: https://www.zvab.com/buch-suchen/isbn/9783486563603/
Ergebnis: besetztes und fremdbestimmtes Deutschland
Ergebnis: satanisches Opfer-Ritual Krieg und Terror
Menschenopfer Mega-Ritual 2. Weltkrieg: geschätzt 70 Millionen Menschen
Verweis: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1055110/umfrage/zahl-der-toten-nach-staaten-im-zweiten-weltkrieg/
Grundlage: Ab 1945 kein Frieden!
= HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt.“
Heimtückische Kriegsführung auf allen Ebenen und mit allen zur Verfügung stehenden Methoden:
Weltweite konventionelle Kriege und Terror, psychologische, ökonomische, physikalische, chemische, biologische Kriegsführung, Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen, Naturzerstörung, Vergiftung der Nahrung, des Wassers und der Luft, Wetterwaffen, Weltraumwaffen, nukleare Verseuchung, komplette globale Gleichschaltung der menschlichen Gesellschaft, Zerstörung der Vielfalt der Völker und deren Kulturen, künstliche Verknappung der Nahrung, des Wassers und der Rohstoffe, Eugenik und Medikamentierung, Klima-C02-Agenda, Menschheitsreduktion…
Aktion: Die Eugenik-Agenda der Transhumanisten – 4. Industrielle Revolution - digitales Gefängnis – Klima- Co2-Agenda – Green-Planet – Zukunft ohne Menschen als kataklystische Prozesse gegen die Menschheit.
Ergebnis: weltweiter Kapital-Kommunismus
Weiter wurde ab 1990 wurde das neue „Deutschland“ schrittweise vollprivatisiert.
Auch die Organe der BRD wurden zu Unternehmen/ Firmen umorganisiert.
Damit wurde auch der letzte völkerrechtliche Rest einer sog. Recht-Staatlichkeit - gemäß Prof. Dr. Carlo Schmidt die “Staatsfragmente” der alten BRD I beseitigt.
Dasselbe betraf die angeschlossene und über die „Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft“ („TLG“) abgewickelte DDR.
Die neuen BRD-Verwaltungsunternehmen sind heute offiziell in den großen internationalen Handels- und Firmenregistern als Unternehmen registriert.
Beweisquelle: z. B. www.upik.de, Mamba, Dun & Bradstreet, Hoppenstedt und weitere
Beweis: Artikel 127 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
Rechtsangleichung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet
*Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen.*
Beweis Artikel 133 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Beweise: auch die öffentlichen politischen Aussagen von Dr. Wolfgang Schäuble auf dem 21. Europäischen Bankenkongress vom 18. 11.2011 in Frankfurt am Main und 2014 von Gregor Gysi zur nicht vorhandenen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, die sog. Deutschen Staatsangehörigkeit = Kunstbegriff für die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ = Personal- Angehörigkeit der deutschen Schutzgebiete = KOLONIEEN!
Ergebnis: Nazifizierung, Kolonisierung und Staatenlosigkeit in Deutschland
Die Deutsche Demokratische Republik (DDR):
DDR-Verfassung bestätigt deutsche Staatsangehörigkeit von 1934
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
Russland droht der BRD in Deutschland mit dem deutschen Thema Weiterführung 3. Reich…
Staatenlos & vogelfrei in eine dystopische Zukunft?
Durch die Streichung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 5. Februar 1934 unter Vortäuschung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) vom 22. Juli 1913 wurde das 1933 gleichgeschaltete *deutsche Volk* ab dem 1. Januar 2000
„staat(en)-los“ und damit „vogelfrei“ gemacht.
Der Status Vogelfrei bedeutet Acht und Bann – Ausgestoßen sein, völlige Recht- und Schutzlosigkeit, Ächtung, Gesetzlosigkeit, keine Rechte und kein Eigentum besitzend, Vogelfreie können überall verfolgt und getötet werden, dazu bürgerlicher Tod der Deutschen.
Der bürgerliche Tod (französisch mort civile) bedeutet den Verlust der persönlichen Rechtsfähigkeit.
Der bürgerliche Tod war bereits im römischen Recht eine Folge der capitis deminutio maxima, des Verlustes der persönlichen Freiheit bei Gefangennahme oder als Nebenfolge bei Kapitalverbrechen. Auch das gemeine Recht kannte eine direkte Vernichtung der Persönlichkeit (consumtio famae) in der Friedlosigkeit als Folge der Oberacht.
- siehe z. Bsp. Quellen: https://www.wortbedeutung.info/vogelfrei/ + https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelfreiheit + https://de.wiktionary.org/wiki/Vogelfreiheit + https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerlicher_Tod
Ergebnis: NS-Gleichschaltungsprojekt „4. Reich Europa“
Die von der BRD treuhänderisch verwaltete deutsche NS-Kolonie „Deutschland“ wird weiter schrittweise auf die anderen europäischen Nationalstaaten ausgedehnt.
Dazu wird das NS-Projekt von Walter Hallstein „4. Reich Europa“ wird durch Expansion weiter ausgebaut.
5. Weltreich Roms = Das koloniale NS-Gleichschaltungsprojekt wird auf die ganze Menschheit ausgedehnt. („Heute gehört uns Deutschland und morgen die ganze Welt“ sangen 1933 triumphierend die SA - Sturmkolonnen)
Ergebnis: Gleichschaltung zur Neuen Welt Ordnung „New-World-Order“ der Faschisten
„An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!“ (1. Johannes 2,1-6)
1. Schlag 1914: Finanzierung-Aufrüstung-Gründung FED 1913= erster Weltkrieg: Vernichtung der historischen Erbmonarchien 1914 bis 1918.
2. Schlag 1933: Kolonisierung durch NS-Gleichschaltung: Das Zentrum von Europa – Deutschland - wird 1934 selbst zur Kolonie.
- Austritt aus dem Völkerbund = Völkerrechtsabkommen für Deutsche nicht mehr zutreffend.
Das Zentrum von Europa – Deutschland- wird ab 1934 durch die NS- Gleichschaltungsgesetze/ Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit selbst zur Kolonie.
Die Deutschen sind am 05.02.1934 über die zwangsverordnete deutsche Staatsangehörigkeit mit Glaubhaftmachung *DEUTSCH* vollkommen entmachtet und ohne völkerrechtlichen Schutz.
3. Schlag: Finanzierung-Aufrüstung = zweiter Weltkrieg:
1945 kein Frieden – kalter Krieg – Neokolonialismus - NS-Projekt „Europa“ – Gründung UNO und der NATO im Vatikan:
Fortgeführte Anwendung der NS-Gleichschaltung: Vernichtung der europäischen Nationalstaaten und die Vielfalt der Volkskulturen - insbesondere der deutschen Völker in Zentrum von Europa
3.2. Die von der BRD treuhänderisch verwaltete deutsche NS-Kolonie „Deutschland“ wird weiter schrittweise auf die anderen europäischen Nationalstaaten ausgedehnt. Dazu wird das NS-Projekt von Walter Hallstein „4. Reich Europa“ wird durch Expansion weiter ausgebaut.
3.1. Ab 1933 Wegbereitung des National-Zionistischen Staates Israel in Palästina
1933 – 1949: Europaweit organisierte Internierung und Vertreibung der semitischen Völker (als „Juden“ bezeichnet) in die britische Kolonie „Palästina“, um den National-Zionistischen Staat „Israel“ vorzubereiten.
Vertreibung der Araber und Internierung einer semitischen Volksgruppe bezeichnet als „Palästinenser“ in kleine Reservate bzw. Ghettogebiete.
4. Schlag: 5. Weltreich Roms = Das koloniale NS-Gleichschaltungsprojekt wird auf die ganze Menschheit ausgedehnt. („Heute gehört uns Deutschland und morgen die ganze Welt“ sangen 1933 die SA - Sturmkolonnen)
Satanisches Opfer-Ritual Krieg:
Menschenopfer Nazismus und Faschismus: geschätzt 25 Millionen Menschenopfer
Menschenopfer 2. Weltkrieg bis 1945: geschätzt 56 Millionen Menschenopfer
Ab 1945 kein Frieden! HLKO
Heimtückische Kriegsführung auf allen Ebenen und mit allen zur Verfügung stehenden Methoden:
Weltweite konventionelle Kriege und Terror, psychologische, ökonomische, physikalische, chemische, biologische Kriegsführung, Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen, Naturzerstörung, Vergiftung der Nahrung, des Wassers und der Luft, Wetterwaffen, Weltraumwaffen, nukleare Verseuchung, komplette globale Gleichschaltung der menschlichen Gesellschaft, Zerstörung der Vielfalt der Völker und deren Kulturen, künstliche Verknappung der Nahrung, des Wassers und der Rohstoffe, Eugenik und Medikamentierung, Klima-C02-Agenda, Menschheitsreduktion…
Planerfüllung: Die Eugenik-Agenda der Transhumanisten – 4. Industrielle Revolution - digitales Gefängnis – Klima- Co2-Agenda- Green Planet – Zukunft ohne Menschen
Vollendung der faschistischen Weltherrschaft – 5. Reich
Der NWO-PLAN des World Economic Forum - Covid Masterplan - die große Transformation“ – Menschheitsreduzierung - digitale Versklavung – Eugenik-Menschenzüchtung?
Ab 2019 Umsetzung „Corona-Covid-Masterplan“ als Megaritual der 4. industriellen Revolution als ein kataklystischer Prozess gegen die Menschheit?
Ergebnis ist die Weiterführung einer totalitären Diktatur in Deutschland!
PROBLEM-LÖSUNG als die „Achillesferse“ der satanischen Faschisten
Die Enttarnung der Rolle der Bundesrepublik Deutschland in Deutschland – die sog. „Deutsche Frage“ ist das Hauptthema, die Achillesferse der Neuen Welt Ordnung:
Darum wird vom System mit allen Tricks versucht, die sog. „deutsche Frage“, vor allem die Lösung Umsetzung Potsdamer Abkommen durch Umsetzung der nicht erfolgten Entnazifizierung der Deutschen Tod zu Schweigen, zu verunglimpfen, ins lächerliche zu ziehen bzw. zu deckeln.
Verweis: 1945 Keine Friedensverträge – zweiter Weltkrieg nicht beendet! = Haager Landkriegsordnung (HLKO) Artikel 24 - Vollzitat: „Kriegslisten und die Anwendung der nothwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt.“
Quelle: https://de.wikisource.org/wiki/Abkommen,_betreffend_die_Gesetze_und_Gebr%C3%A4uche_des_Landkriegs