Bekanntmachung

der Nationalen Befreiungsbewegung Deutschland
- staatenlos.info -
als Vertreter der indigenen Deutschen

GELEITET VON DEM WUNSCH
als deutsche Minderheit, Vertreter und Verfechter von völkerrechtlichen Pflichten Anerkennung zu finden,

IM UNABLÄSSIGEN BESTREBEN,
die hohen Ziele der völkerrechtlichen Beschlüsse des Potsdamer Abkommens
vom 02. August 1945 vollumfänglich zu erreichen,

VOM FREIEN WILLEN BESEELT,
dem fortgeführten satanischen Nazismus und Militarismus zu trotzen und mit Hilfe der hohen Mächte dieses andauernde Übel siegreich zu überwinden,

VON DER ERKENNTNIS BEFLÜGELT,
dass die völkerrechtliche Verantwortung zur Erreichung des Welt-Friedens bei den letzten Deutschen liegt,

KOMMEN DIE DEUTSCHEN HIERMIT
als Nationale Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info ihren geerbten, auferlegten völkerrechtlichen Pflichten nach und

VERKÜNDEN FEIERLICH:

  1. DEN WILLEN zur Übernahme der Verantwortung, gemäß dem Potsdamer Abkommen Teil II vom 2. August 1945, zur Bildung einer geeigneten Regierung für den handlungsunfähigen Staat Deutschland, um zu gegebener Zeit Friedensverträge zur Beendigung des Kriegszustandes mit allen kriegsbeteiligten Nationen abzuschließen.

  2. DIE BEREITSCHAFT zur Umsetzung des „Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“ in den jeweiligen Besatzungszonen, um die beschlossene Wirkung des Potsdamer Abkommens herbeizuführen.

  3. DIE INNERE GEWISSHEIT über die Notwendigkeit der Umsetzung des Heimat- und Friedensprogramms zur Wiedererrichtung und Reform der ursprünglichen deutschen Kulturpfeiler.

  4. DEN HEILIGEN SCHWUR, ehrlich und zuverlässig ihren auferlegten Pflichten und der hohen Verantwortung einer Übernahme hoheitlicher Befugnisse vollumfänglich gerecht zu werden.

Diese Proklamation der Deutschen und deren Nationalen Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info ist vollumfänglich rechtens.
Sie erfolgt pflichtgemäß dem internationalen Recht, u.a. das Potsdamer Abkommen vom 02. August 1945 Teil II und Teil III, in Bezug auf die völkerrechtlichen Pflichten der alliierten Mächte und dem „Deutschen Volk“.

Selbstbekenntnis der Deutschen:

Die Vertreter und unablässigen Mitwirkenden der Nationalen Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info stehen in einem engen Verhältnis zur Wirklichkeit und sammeln ihre Erkenntnisse auf dem Boden der Tatsachen.

Die Erkenntnis über die völkerrechtlich gültigen Tatsachen in Bezug auf Deutschland offenbart nicht nur die Ursache aller Notstände, sondern auch die generelle Lösung aller Probleme!

Nur die Deutschen können den andauernden weltweiten Kriegszustand beenden, der durch das sog. „Nazi-Deutschland“ entfesselt wurde.
Wenn die letzten Deutschen vernichtet werden, kann der Kriegszustand mit Deutschland nicht mehr beendet werden. In Folge würden auch alle anderen Völker der satanischen Vernichtung hoffnungslos anheimfallen!

Um dieses Schicksal abzuwenden, haben die alliierten Mächte am 02. August 1945 das Potsdamer Abkommen als völkerrechtliches Instrument beschlossen und verkündet. Dieses international uneingeschränkt gültige Abkommen wurde bis heute nicht erfüllt!

Die Nationale Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info hat sich auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens organisiert, um die Erfüllung dieser völkerrechtlichen Bestimmungen zu verwirklichen.

In gemeinsamer Übereinstimmung hat sich die Nationale Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info folgende Ziele gesetzt:

J. hat gesagt: „Die Deutschen werden dem Personen-Sklaven-Status der „deutschen Staatsangehörigkeit“ von Adolf Hitler entfliehen, welche sie als entrechtete und entmachtete Feinde gefangen hält. Die Deutschen werden ihre Traditionen entsprechend ihrer Abstammung wieder in Freiheit leben und lieben lernen.“

G. hat gesagt: „Wir werden eine menschliche Gesellschaft errichten, in der jeder Einzelne wieder als Mensch wahrgenommen wird. Ein menschliches Kollektiv, in der jeder entsprechend seiner Veranlagung seine Fähig- und Fertigkeiten ausbilden kann und sie zum Wohle der Gemeinschaft einbringt.“

T. hat gesagt: „Die Deutschen werden nicht mehr bevormundet sein. Sie werden wieder selbstbestimmt und frei für ihre Kultur leben können. Dieses Leben wird wieder von einer natürlichen Umgebung geprägt sein. Der Missbrauch und die Vernichtung der Natur werden beendet. Die Natur wird entsiegelt - von Beton, Glas und Stahl befreit. Die Deutschen werden sich als Kollektiv um die geschundene Natur kümmern.“

P. G. hat gesagt: „Die Deutschen werden im wahrhaftigen Frieden leben. Sie werden sichere Höfe und sichere Grenzen haben. Die Grenzen um Haus und Hof und die Grenzen der eigenen Heimat sind den Deutschen wichtig. Ein Leben in der ursprünglichen Heimat, ohne Drangsal, das ist für die Deutschen das größte Glück.“

C. hat gesagt: „Die Deutschen werden auf der Grundlage ihrer hohen moralischen und sittlichen Werte Leben. Aus dem Bewusstsein dieser Werte heraus, wird sich eine friedliche Gesamthaltung ergeben, die in der Völkergemeinschaft positiv wahrgenommen werden wird.“

P. A. hat gesagt: „So wird es den Deutschen gelingen, ihre Seelen zu retten. Sie werden aus der Vergangenheit lernen, nicht zugrunde gehen, sondern überleben!“

S. hat gesagt: „Die Deutschen werden die Herrschaft von Satan beenden! Sie haben das völkerrechtliche Instrument, das Potsdamer Abkommen, zu diesem Zweck bekommen. Der Ausgleich und die Harmonie sind ein wesentlicher Bestandteil in der Natur. Das bedeutet, dass die Gerechtigkeit eintreten wird. Das Recht wird sich durchsetzen.“

B. W. hat gesagt: „Die deutschen Kulturpfeiler werden wieder entstehen, das Geldsystem wird verschwinden, der Krieg wird beendet werden und die Menschen wieder in die Ruhe kommen.“

M. hat gesagt: „Durch die Achtung und Umsetzung des Völkerrechts werden alle Völker gleichberechtigt ihre Rechte in ihrer eigenen Kultur leben können. Es wird ein System wie ein großes Haus für alle Völker dieser Welt entstehen. Die Völker werden die Lebendigkeit ihrer eigenen Kulturen wieder entdecken und ungestört zum Leben erwecken.“

J. Z. hat gesagt: „Es wird unser Frieden sein. Durch die Erfüllung des Potsdamer Abkommens wird der wahrhaftige Frieden einkehren. So wird dem bösartigen Feind seine Grundlage genommen. Unser Frieden ist der Sieg über das Böse. Das enttarnte Böse wird vollständig gebannt und ausgemerzt, so dass Erde, Wasser und Luft in ihrem natürlichen Zustand zurückkehren.“

 

Rüdiger Hoffmann:
„Zurück zur natürlich-göttlichen Ordnung! Schrittweise Verwirklichung des Heimat- und Friedensprogramms - staatenlos.info!“

Das Verhalten der Vertreter und Mitwirkenden der Nationalen Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info basiert unablässig auf dem Erreichen dieser positiven Ziele.
Ihr gemeinsamer positiver Geist entwickelt geeignete Programme, Projekte und Maßnahmen für eine lebenswerte Zukunft der Deutschen und steht dadurch für eine lebenswerte Zukunft der gesamten Menschheit!

 

Die völkerrechtliche General-Lösung!

Die notwendige Aufhebung des General-Betruges der rechtswidrigen Vereinbarungen von 1990 ist zwingend notwendig!
Das bedeutet zunächst als 1. Schritt zur Befreiung vom Nazismus und Militarismus die Wiederherstellung der ursprünglichen rechtlichen Ausgangsverhältnisse der „Deutschen Demokratischen Republik“ („DDR“) und der „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“) auf deutschem Boden!

Begründung:
Die angloamerikanischen Hintergrundmächte der BRD dürfen keine hoheitlichen Rechte unter Betrug, Täuschung und Machtmissbrauch in der sowjetischen Besatzungszone ausüben.
Die Russische Föderation hat als Rechtsnachfolger der UdSSR das verbriefte Recht und die Pflicht, in ihrer geerbten Besatzungszone eine ordnungsgemäße Besatzungsverwaltung wie die „DDR“ zu betreiben.
Daher ist die Verwaltungs-Ordnung auf deutschem Boden vor 1990 wieder herzustellen, um pflichtgemäß schrittweise die Umsetzung des Potsdamer Abkommens vom 02. August 1945 in den jeweiligen Besatzungszonen zu Wege zu bringen.

Die Nationale Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info fordert hiermit die verantwortlichen alliierten Siegermächte des „Zweiten Weltkrieges“ auf:

  1. Umgehende, bedingungslose Umsetzung des Potsdamer Abkommen Teil II und Teil III Deutschland in den jeweiligen Besatzungszonen!

  2. Bildung einer geeigneten Regierung für Deutschland durch die Nationale Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info!
    Begründung: Es erfolgte 1990 keine zwingend notwendige Regierungsbildung für den völkerrechtlichen Vollstaat Deutschland durch dafür geeignete Menschen!
    Dadurch konnte kein Abschluss der zwingend notwendigen Friedensverträge zur Wiederherstellung des Welt-Friedens erfolgen! Stattdessen wurde lediglich über Partei-Wahlen eine neue Verwaltungsregierung für die auf das Gebiet der DDR ausgedehnte, angloamerikanische Besatzungsverwaltung „BRD“ aufgestellt.
    Dieses neu installierte BRD-Besatzungsregime wurde ab 1990 vollprivatisiert und verlor endgültig seinen sog. „staatsfragmentarischen Charakter“. (siehe „ausländische Investoren“)

  3. Diese geeignete Regierung für Deutschland wird dann alle weiteren notwendigen Schritte zur Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands, den Abschluss der Friedensverträge zur Wiederherstellung des Welt-Friedens zusammen mit den zuständigen alliierten Partnern und allen weiteren vom Krieg betroffenen Nationen veranlassen!

  4. Als innerstaatliche Angelegenheit wird dann schrittweise die notwendige, tiefgründige gesamtgesellschaftliche Reform in Deutschland unter den Regeln des humanitären Völkerrechts und der Völkerfreundschaft vollzogen! (stufenweise Realisierung Heimat- und Friedensprogramm staatenlos.info)

 

Feststellung!

Die indigenen Deutschen können das Potsdamer Abkommen ohne die Hilfe der alliierten Siegermächte – einschließlich der Russischen Föderation als Rechtsnachfolger der alliierten Hauptsiegermacht UdSSR NICHT umsetzen!
Wie bereits der Völkerbund sind die „Vereinten Nationen“ („UN“) bis heute offenbar ein angloamerikanisches Instrument und zusätzlich ein Feindstaatenbündnis gegen den handlungsunfähigen Staat „Deutschland“.
Die UN propagieren in Artikel 1 der UN-Charta unter Anwendung von Kriegslisten einen völlig absurden „Welt-Frieden“, der in Wahrheit völkerrechtlich nie vollbracht worden ist!

Unter Ausnutzung des seit 1939 andauernden Kriegszustandes zwischen dem seit dem 23. Mai 1945 handlungsunfähigen Deutschland und allen kriegsbeteiligten Nationen, haben die UN-Sonderorganisationen „Internationaler Währungsfonds“ („IWF“) und „Weltbank“ alle Mitgliedsstaaten auf handelsrechtlicher Ebene völlig abhängig gemacht! (versklavt)

Alle Schieflagen sind die Auswirkungen des Kriegszustandes im Kriegsvölkerrecht mit dem handlungsunfähigen „Nazi-Deutschland“ bis zum heutigen Tage und können nicht durch Bündnisse oder Verträge auf handelsrechtlicher Grundlage gelöst werden!

Das Potsdamer Abkommen ist die völkerrechtlich-verbindliche Festlegung zur Beendigung des fortwährenden Kriegszustandes für die alliierten Siegermächte des „Zweiten Weltkrieges“!
Damit ist das Potsdamer Abkommen auch völkerrechtlich-verbindlich für die „Russische Föderation“ als Rechtsnachfolger der alliierten Hauptsiegermacht UdSSR!

Die Umsetzung des Potsdamer Abkommens wird durch die Beendigung des dauerhaften Kriegszustandes den herrschenden Kreisen der faschistischen Macht-Eliten die Grundlage für deren satanische „Welt-Herrschaft“ dauerhaft entziehen!
Wenn die indigenen Deutschen endgültig ausgerottet werden, ist Europa und die gesamte Menschheit in einem ewigen Weltkrieg und satanischer Verdammnis für immer verloren!
In Teil II der völkerrechtlichen Bestimmungen des Potsdamer Abkommens ist vorgesehen, dass zu gegebener Zeit eine Regierung für den Staat Deutschland gebildet werden muss.

Auch gemäß den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts, dem Minderheitenrecht und der Rechte von eingeborenen Völkern haben die letzten Deutschen auf ihrem Heimatboden ihre völkerrechtlich-verbrieften Rechte zur Durchführung der Entnazifizierung, zwecks Rückerlangung ihrer Freiheit, Selbstbestimmung und zur Wiederherstellung des Welt-Friedens wahrzunehmen!

 

Das Minderheitenschutzrecht!

01

Das Minderheitenrecht verleiht allen indigenen Völkern, Eingeborenen, Zugehörigen eines Volkstums und weiteren Minderheiten die Möglichkeit, ihre Rechte durchsetzen zu können!
Grundsätzlich haben sich die Nationen durch die Ratifizierung völkerrechtlich-verbindlicher Verträge gegenseitig zur Wahrung der Rechte von Minderheiten geeinigt.
Regierungen, die in einem Gebiet hoheitliche Rechte der Verwaltung ausüben, sind zu deren Einhaltung verpflichtet!

Indigene Völker, Eingeborene oder Zugehörige eines Volkstums dürfen gemäß den ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen bei der Ausübung ihrer Rechte in ihrer Heimat nicht eingeschränkt werden!

Sollten sich derartige Minderheiten unter fremder Verwaltung oder sich in Treuhandgebieten befinden, dürfen die Einheimischen bei der Ausübung ihrer Rechte ebenfalls nicht durch die Verwaltung eingeschränkt werden.

Kolonial- oder Besatzungsmächte tragen die völkerrechtlich verbindliche Aufgabe, unter Beteiligung der betreffenden Minderheiten koordinierte Maßnahmen auszuarbeiten, um die Rechte dieser Minderheiten durchzusetzen und zu schützen.

Die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung muss beachtet und gefördert werden.

Das Gefühl der Eingeborenen-, Stammes- bzw. Kultur-Zugehörigkeit ist als grundlegendes Kriterium für die Bestimmung einer kollektiven Minderheit anzusehen.

Indigene Völker, Eingeborene oder Zugehörige eines Volkstums dürfen nicht ihrer natürlichen Lebensgrundlagen beraubt werden. Die Achtung ihrer Unversehrtheit ist sicherzustellen!

 

Juristische Beweis-Anlagen


Aktuelle Rechtsgrundlagen gemäß dem aktuellen völkerrechtlichen Sachstand in Bezug auf den Staat Deutschland:

Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. e) "Deutschland" bedeutet das Deutsche Reich, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

Gesetz Nr. 53 Artikel VII g) Der Ausdruck "Deutschland" bedeutet das Gebiet, aus welchem am 31. Dezember das "Deutsche Reich" bestand.

Gesetz Nr. 161 2. Der Ausdruck "Grenzen des Deutschen Reiches" der in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet die Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden haben. Quelle: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161

30.06.2015 Auswärtiges - Antwort - hib 340/2015 Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“
Berlin: (hib/AHE)
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen (…) ist.
Quelle: https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964 

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Deutscher
im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Ergänzung: vom 05.02.1934 von Adolf Hitler) oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

$ 185 - Bundesbeamtengesetzes in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung (BBG) Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/885/a12049.htm

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.12.2022 - 13 K 2736/19Z Tenor: Es wird festgestellt, dass die Äußerung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Bezug auf den Kläger "[Er] versteigt sich zu der Aussage, dass das „Deutsche Reich“ 1945 nicht untergegangen sei." rechtswidrig war.
Quelle: https://openjur.de/u/2461088.html

Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung:
Die zur „Befreiung des Deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

Erfüllung der völkerrechtlichen Verantwortung der Vertragsparteien -
die Deutschen betreffend:

Teil III Deutschland (Original-Wortlaut)

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die unter der Leitung derer, welche es zurzeit ihrer Erfolge offen gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen wurden. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.

Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet, und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

(…)Entsprechend der Übereinkunft über das Kontrollsystem in Deutschland wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt und zwar von jedem in seiner Besatzungszone sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. (…)“

„Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen.
Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“

Die Umsetzung der beschlossenen politischen Grundsätze der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands ist somit völkerrechtliche Pflicht und Verantwortung der Alliierten Mächte und auch für die indigenen Deutschen geworden.

Dazu wurden Entnazifizierungsvorschriften völkerrechtlich-verbindlich erlassen wie zum Beispiel das umfangreiche „Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“.
Diese Beschlüsse gelten bis heute weiter fort!

Durch diesen unveränderten völkerrechtlichen Zustand sind die indigenen Deutschen auch heute noch völkerrechtlich-verbindlich aufgefordert und verpflichtet, unablässig ihren friedfertigen und freiheitlichen Willen zur Abkehr vom Nationalsozialismus/ Nazismus, Militarismus zwecks Erfüllung des Potsdamer Abkommens zu zeigen!
Dieser Verpflichtung kommt die Nationale Befreiungsbewegung Deutschland - staatenlos.info als deutsche Minderheit mit aller Entschlossenheit unablässig nach.

Die alliierten Siegermächte USA, Großbritannien und die Russische Föderation als Rechtsnachfolger der UdSSR sind gemäß diesem völkerrechtlichen Sachstand zur Umsetzung der politischen Grundsätze (Teil III) verpflichtet und darüber hinaus auch dazu verpflichtet (Teil II und Teil III), die unablässigen Bemühungen dieser deutschen Minderheit völkerrechtlich anzuerkennen!

Erfüllung der völkerrechtlichen Verantwortung der Vertragsparteien -
Die insgesamt fünf Alliierten Mächte betreffend:
„Teil II: Die Einrichtung eines Rates der Außenminister (originaler Wortlaut)

Die Konferenz erreichte eine Einigung über die Errichtung eines Rates der

Außenminister, welche die fünf Hauptmächte vertreten zur Fortsetzung der notwendigen vorbereitenden Arbeit zur friedlichen Regelung und zur Beratung anderer Fragen, welche nach Übereinstimmung zwischen den Teilnehmern in dem Rat der Regierungen von Zeit zu Zeit an den Rat übertragen werden können.
Der Text der Übereinkunft über die Errichtung des Rates der Außenminister lautet:

1. Es ist ein Rat zu errichten, bestehend aus den Außenministern des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Chinas, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika (…).

3. (I) Als eine vordringliche und wichtige Aufgabe des Rates wird ihm aufgetragen, Friedensverträge für Italien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Finnland aufzusetzen, um sie den Vereinten Nationen vorzulegen und Vorschläge zur Regelung der ungelösten territorialen Fragen, die in Verbindung mit der Beendigung des Krieges in Europa entstehen, auszuarbeiten.
Der Rat wird zur Vorbereitung einer friedlichen Regelung für Deutschland benutzt werden, damit das entsprechende Dokument durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird.“
Quelle: https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0011_pot_de.pdf

Und die Quelle: //www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@ed_norm/@normes/documents/publication/wcms_100900.pdf">https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@ed_norm/@normes/documents/publication/wcms_100900.pdf
http://www.humanitaeres-voelkerrecht.de/ERiV.pdf

Das Völkerrecht hat Vorrang!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 25 
„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“

SHAEF-Gesetz Nr.1 Artikel III 4.
„Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.“

Völkerrechtlich-verbindliche Beschlüsse vom 02. August 1945 in Bezug auf Deutschland:

Das Potsdamer Abkommen ist ein komplexes völkerrechtlich-verbindliches Vertragswerk zwischen den alliierten Siegermächten des „Zweiten Weltkrieges“ Groß-Britannien, den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) - heute als Rechtsnachfolger die Russische Föderation - zur Ausrottung des Nazismus und Militarismus in den Besatzungszonen und der Beendigung des Kriegszustandes zwischen allen kriegsbeteiligten Nationen und Völkern.

In Bezug auf Deutschland gilt seither völkerrechtlich folgendes:
Der deutsche Nazismus und Militarismus müssen ausgerottet werden. (Teil III). Dies soll in den Besatzungszonen vollzogen werden.
Alle nationalsozialistischen Gesetze sollen aufgehoben und die Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung gezogen werden.
Von Deutschland soll nie wieder eine Gefahr für die freien Völker und den Welt-Frieden ausgehen.
Dies wurden völkerrechtlich-verbindliche Vereinbarungen, die in den jeweiligen Besatzungszonen hätten vollzogen werden müssen.
Zu gegebener Zeit soll schließlich eine geeignete Regierung für ganz Deutschland eingesetzt werden mit dem Ziel der Entgegennahme und Zeichnung von Friedensverträgen zur Beendigung des Kriegszustandes. (Teil II).

Zur völkerrechtlichen Umsetzung der Potsdamer Beschlüsse aus Teil III wurden die indigenen Deutschen und deren Nachfahren auch nach dem 08. Mai 1945 bis heute in diesen völkerrechtlichen Prozess rechtsverbindlich eingebunden.
Die Deutschen wurden in ihrer Gesamtheit für den blinden Gehorsam und die offene Billigung der nationalsozialistischen Herrschaft und deren Verbrechen mitverantwortlich gemacht. (Teil III).
Ihre völkerrechtlich-auferlegte Aufgabe ist es, unablässig ihren Willen auf die Erreichung der Ziele des Potsdamer Abkommens auszurichten.

 

Das Minderheitenschutzrecht:

Der Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (kurz UN-Sozialpakt oder IPwskR, in der Schweiz auch UNO-Pakt I genannt
Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Pakt.pdf

Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (kurz UN-Rassendiskriminierungskonvention; internationale Abkürzung ICERD) Abgeschlossen in New York am 21. Dezember 1965 - s. BRD-Bundesgesetzblatt (BGBL) 1969 II Seite 961

Quelle: Download-Link des Vertrages: https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1995/1164_1164_1164/20191104/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-1995-1164_1164_1164-20191104-de-pdf-a.pdf

Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende

Völker in unabhängigen Ländern, 1989
Quelle://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@ed_norm/@normes/documents/publication/wcms_100900.pdf">https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@ed_norm/@normes/documents/publication/wcms_100900.pdf

 

Detaillierte Rechtsgrundlagen zum Schutz von Minderheiten:

Der UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966,  die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker vom 13. September 2007, das "Kopenhagener Abschlussdokument über die menschliche Dimension" der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vom 29. Juni 1990:
Teil IV der Kopenhagener Dokumente geht detailliert auf die kollektiven Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten ein: Sie sollen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten in voller Gleichheit vor dem Gesetz ausüben können. Außerdem sollten sich die OSZE-Mitgliedsstaaten verpflichten, „besondere Maßnahmen zur Sicherung der Gleichstellung mit anderen Staatsangehörigen zu ergreifen“.
Einer Person soll zudem das Recht zugestanden werden, selbst zu entscheiden, ob sie einer nationalen Minderheit zugehörig ist oder nicht.
Das Abschlussdokument der Kopenhagener Dokumente enthält darüber hinaus die so genannten individuellen Minderheitenrechte: Gebrauch der Muttersprache, freie Religionsausübung, Garantie grenzüberschreitender Kontakte zu Angehörigen der eigenen Volksgruppe, Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Ausübung kultureller Aktivitäten, Schulunterricht in der Muttersprache oder mit der Muttersprache als Unterrichtssprache, Schutz und Förderung der Identität nationaler Minderheiten und die Einrichtung lokaler und autonomer Verwaltungseinheiten.
Die Europäische Konvention für den Schutz von Minderheiten vom 8. Februar 1991. Darin wird der Begriff „Minderheit“ klar definiert, und es wird klargestellt, dass ausländische Staatsangehörige nicht miteinbezogen werden sollen. Die Zugehörigkeit zu einer Minderheit soll von der Entscheidung des Individuums abhängen. Des Weiteren wird ein kollektives Recht von Minderheiten anerkannt, und den Staaten werden Verpflichtungen auferlegt, die einer Kombination von Individual- und Gruppenrechten entsprechen.
Weiter die Deklaration über die Rechte von Minderheiten, welche die Staaten verpflichtet, die Identität nationaler oder ethnischer, kultureller, religiöser und sprachlicher Minderheiten durch den Erlass entsprechender Maßnahmen zu wahren und zu fördern. Den Angehörigen solcher Minderheiten muss das Recht auf freien Gebrauch ihrer Sprache im privaten und öffentlichen Bereich und eine angemessene Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen garantiert werden."
- Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Minderheitenschutz

Artikel 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Die Europäische Menschenrechtskonvention erwähnt an einer Stelle die nationalen Minderheiten.
Unter den Merkmalen für eine Diskriminierung nach Art. 14 EMRK ist auch die Zugehörigkeit zu einer „nationalen Minderheit“ aufgelistet:
„Art. 14 Verbot der Benachteiligung. Der Genuss der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten muss ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischen oder sonstigen Anschauungen, nationaler oder sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status gewährleistet werden.“
104 Art. 14 EMRK stellt ein akzessorisch gewährtes Recht dar, d.h. das Diskriminierungsverbot beschränkt sich auf die durch die EMRK gewährten Rechte und Freiheiten.
Das Diskriminierungsverbot kann deshalb nicht separat geprüft werden, sondern erscheint in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte nur zusammen in Prüfung mit der Verletzung eines anderen Artikels der Konvention. Die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit stellt ein Merkmal für die Nichtgewährung eines EMRK-Rechts oder einer EMRK konformen Freiheit dar.
Die EMRK ist individualrechtlich gestaltet und nicht auf kollektive oder Minderheitenrechte ausgerichtet.
Entscheidend für die Auslegung, ob eine Diskriminierung auf Grund der individuellen Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit erfolgt sei, sind die Urteile der Europäischen Menschenrechtskommission und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie das daraus abgeleitete case law. Klagen von Vertretern von Minderheiten wurden von der früheren Menschenrechtskommission, der Vorgängerin des Straßburger Gerichtshofes, mit der Begründung abgewiesen, die EMRK enthalte keine spezifischen Schutzrechte für Minderheiten.
Diese müssen sich zum Beispiel in einer Klage wegen Beeinträchtigung ihres traditionellen Lebensstils auf Art. 8 EMRK berufen.
Zur neusten Rechtsprechung siehe - Quelle: https://dejure.org/gesetze/MRK

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verbietet auch jede Form von Diskriminierung wegen der Sprache oder auf Grund von Heimat und Herkunft (Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz). Daran sind neben der Gesetzgebung auch die Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen sowie die Rechtsprechung gebunden. Bereits dadurch sind Minderheiten auch in Deutschland geschützt. Darüber hinaus gibt es weitere Regelungen und Vereinbarungen.

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten:
Das Übereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten verbietet jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit. Ebenso schützt es die Angehörigen dieser Minderheiten vor einer Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichtet es die Mitgliedstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte und zu umfänglichen Fördermaßnahmen zu Gunsten der nationalen Minderheiten.
Für Deutschland ist das Rahmenübereinkommen am 1. Februar 1998 in Kraft getreten und hat Geltung im Rang eines Bundesgesetzes.
Die Unterzeichnerstaaten müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten den Europarat umfassend über die Umsetzung informieren. Danach müssen sie alle fünf Jahre Bericht erstatten. Ein beratender Ausschuss unabhängiger Experten unterstützt den Europarat bei seinen Kontrollaufgaben.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/minderheiten/minderheitenrecht/minderheitenrecht-node.html

Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker
- Quelle: http://www.humanitaeres-voelkerrecht.de/ERiV.pdf

 

Auszüge:

Artikel 1
Indigene Völker haben das Recht als Kollektiv wie auch auf der Ebene des Individuums, alle in der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den internationalen Menschenrechtsnormen anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten uneingeschränkt zu genießen.

Artikel 2
Indigene Völker und Menschen sind frei und allen anderen Völkern und Menschen gleichgestellt und haben das Recht, bei der Ausübung ihrer Rechte keinerlei Diskriminierung ausgesetzt zu sein, insbesondere nicht auf Grund ihrer indigenen Herkunft oder Identität.

Artikel 3
Indigene Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.

Artikel 4
Bei der Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung haben indigene Völker das Recht auf Autonomie oder Selbstverwaltung in Fragen, die ihre inneren und lokalen Angelegenheiten betreffen, sowie das Recht, über die Mittel zur Finanzierung ihrer autonomen Aufgaben zu verfügen.

Artikel 5
Indigene Völker haben das Recht, ihre eigenen politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Institutionen zu bewahren und zu stärken, während sie gleichzeitig das Recht behalten, uneingeschränkt am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben des Staates teilzunehmen, sofern sie dies wünschen.

Artikel 6
Jeder indigene Mensch hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Artikel 7

  1. Indigene Menschen haben das Recht auf Leben, körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit der Person.
  2. Indigene Völker haben das kollektive Recht, als eigenständige Völker in Freiheit, Frieden und Sicherheit zu leben, und dürfen keinen Völkermordhandlungen oder sonstigen Gewalthandlungen, einschließlich der gewaltsamen Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe, ausgesetzt werden.

Artikel 8

  1. Indigene Völker und Menschen haben das Recht, keiner Zwangsassimilation oder Zerstörung ihrer Kultur ausgesetzt zu werden.
  2. Die Staaten richten wirksame Mechanismen zur Verhütung und Wiedergutmachung der folgenden Handlungen ein:
    1. jeder Handlung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass indigene Völker und Menschen ihrer Integrität als eigenständige Völker oder ihrer kulturellen Werte oder ihrer ethnischen Identität beraubt werden;
    2. jeder Handlung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass ihnen der Besitz ihres Landes, ihrer Gebiete oder ihrer Ressourcen entzogen wird;
    3. jeder Form der zwangsweisen Überführung der Bevölkerung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass ihre Rechte verletzt oder untergraben werden;
    4. jeder Form der Zwangsassimilation oder Zwangsintegration;
    5. jeder Form der Propaganda, die darauf abzielt, rassische oder ethnische Diskriminierung, die sich gegen sie richtet, zu fördern oder dazu aufzustacheln.

Artikel 11

  1. Indigene Völker haben das Recht, ihre kulturellen Traditionen und Bräuche zu pflegen und wiederzubeleben. Dazu gehört das Recht, die vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Erscheinungsformen ihrer Kultur, wie beispielsweise archäologische und historische Stätten, Artefakte, Muster, Riten, Techniken, bildende und darstellende Künste und Literatur, zu bewahren, zu schützen und weiterzuentwickeln.
  2. Die Staaten haben durch gemeinsam mit den indigenen Völkern entwickelte wirksame Mechanismen, die gegebenenfalls die Rückerstattung einschließen, Wiedergutmachung zu leisten für das kulturelle, geistige, religiöse und spirituelle Eigentum, das diesen Völkern ohne ihre freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte, vorherige Zustimmung oder unter Verstoß gegen ihre Gesetze, Traditionen und Bräuche entzogen wurde.

Artikel 13

  1. Indigene Völker haben das Recht, ihre Geschichte, ihre Sprache, ihre mündlichen Überlieferungen, ihre Denkweisen, ihre Schriftsysteme und ihre Literatur wiederzubeleben, zu nutzen, zu entwickeln und an künftige Generationen weiterzugeben sowie ihren Gemeinschaften, Orten und Personen eigene Namen zu geben und diese zu behalten.
  2. Die Staaten ergreifen wirksame Maßnahmen, um den Schutz dieses Rechts zu gewährleisten und sicherzustellen, dass indigene Völker politische, Rechts- und Verwaltungsverfahren verstehen und dabei verstanden werden, nötigenfalls durch die Bereitstellung von Dolmetschdiensten oder sonstige geeignete Mittel.

Artikel 14

  1. Indigene Völker haben das Recht, ihre eigenen Bildungssysteme und -institutionen  einzurichten und zu kontrollieren, in denen in ihrer eigenen Sprache und in einer ihren kulturspezifischen Lehr- und Lernmethoden entsprechenden Weise unterrichtet wird.
  2. Indigene Menschen, insbesondere Kinder, haben das Recht auf Zugang zu allen Ebenen und Formen der öffentlichen Bildung ohne Diskriminierung.
  3. Die Staaten ergreifen gemeinsam mit den indigenen Völkern wirksame Maßnahmen, um sicherzustellen, dass indigene Menschen, insbesondere Kinder, einschließlich derjenigen, die außerhalb ihrer Gemeinschaften leben, nach Möglichkeit Zugang zu Bildung in ihrer eigenen Kultur und in ihrer eigenen Sprache haben.

Artikel 18
Indigene Völker haben das Recht, an Entscheidungsprozessen in Angelegenheiten, die ihre Rechte berühren können, durch von ihnen selbst gemäß ihren eigenen Verfahren gewählte Vertreter mitzuwirken und ihre eigenen indigenen Entscheidungsinstitutionen zu bewahren und weiterzuentwickeln.

Artikel 20

  1. Indigene Völker haben das Recht, ihre politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systeme oder Institutionen zu bewahren und weiterzuentwickeln, ihre eigenen Existenz- und Entwicklungsmittel in Sicherheit zu genießen und ungehindert allen ihren traditionellen und sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen.
  2. Indigene Völker, die ihrer Existenz- und Entwicklungsmittel beraubt wurden, haben Anspruch auf gerechte und angemessene Wiedergutmachung.

Artikel 25
„Indigene Völker haben das Recht, ihre besondere spirituelle Beziehung zu dem Land und den Gebieten, Gewässern und Küstenmeeren und sonstigen Ressourcen, die sie traditionell besessen oder auf andere Weise innegehabt und genutzt haben, zu bewahren und zu stärken und in dieser Hinsicht ihrer Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen nachzukommen.“

Artikel 26

  1.  Indigene Völker haben das Recht auf das Land, die Gebiete und die Ressourcen, die sie traditionell besessen, innegehabt oder auf andere Weise genutzt oder erworben haben.
  2. Indigene Völker haben das Recht, das Land, die Gebiete und die Ressourcen, die sie besitzen, weil sie ihnen traditionell gehören oder sie sie auf sonstige Weise traditionell innehaben oder nutzen, sowie die, die sie auf andere Weise erworben haben, zu besitzen, zu nutzen, zu erschließen und darüber zu verfügen.“

Der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (BGBl. 1973 II 1553
Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/aemr/

Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Wortbedeutung Welt:
Die Welt bedeutet alles, was der Mensch geistig erschafft, gedanklich erfindet und später in die Realität als sein Kunst-Werk auf der Erde aus der geistigen Ebene in die materielle Wirklichkeit überführt.

Wortbedeutung Realität:
Die Realität
bedeutet einfach nur die Original-unverfälschte, echte, wahrhaftige Wirklichkeit:
Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet. Als real gilt zum einen etwas, das keine Illusion ist und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen einer einzelnen Person abhängig ist. Zum anderen das, was in Wahrheit so ist, wie es erscheint, bzw. dem bestimmte Eigenschaften „robust“ - also nicht nur in einer Hinsicht und nicht nur vorübergehend - zukommen (Authentizität). Realität ist in diesem Sinne somit dasjenige, dem „Bestimmtheit“ zugeschrieben werden kann. Ein intentionales Objekt (z.B. eine Überzeugung, eine Einschätzung, eine Beschreibung, ein Bild, ein Film oder Computerspiel) gilt dann als realistisch, wenn es die Eigenschaften der darzustellenden Wirklichkeit in vielerlei Hinsicht und ohne Verzerrungen wiedergibt (Realismus).
Der Begriff stammt von lateinisch realitas, ‚Wirklichkeit‘; über res, ‚Sache‘, ‚Ding‘, ‚Wesen‘. Der Plural Realitäten als Synonym oder Sammelbegriff für jemandes Immobilien ist heute überwiegend veraltet. Lediglich in Österreich (und gelegentlich, immer seltener, auch im oberdeutschen Dialektraum Süddeutschlands) findet er noch regelmäßig Anwendung – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Realit%C3%A4t

Wortbedeutung Erde:
Die Erde ist der Grund und Boden, auf welchem wir leben!

Wortbedeutung Kunst: Kunst ist alles was der Mensch materiell und geistig erschafft.
Friedrich Nietzsche - Zitat: "Kunst kommt von Können, käme es von Wollen hieße es Wunst."

Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne[1]) bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit von Menschen, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst,[2] Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind.[3] Nach Tasos Zembylas unterliegt der Formationsprozess des Kunstbegriffs einem ständigen Wandel, der sich entlang von dynamischen Diskursen, Praktiken und institutionellen Instanzen entfalte.[4]
Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses.[5] Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber auch der Prozess bzw. das Verfahren selbst sein. So wie die Kunst im gesamten ist das Kunstwerk selbst gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von Inhalt und Form.[6] Ausübende der Kunst im engeren Sinne werden Künstler genannt.
Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Kunst wurde auf alle Produkte menschlicher Arbeit angewandt (vgl. Kunstfertigkeit) als Gegensatz zur Natur, was beispielsweise bei Kunststoff, Künstliche Ernährung, Künstliches Aroma, Künstliche Intelligenz ersichtlich wird -
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst

Wortbedeutung Besatzungsmacht:
Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält.
Die Besatzungsmacht, als in der Regel militärische Verwaltung (Militärregierung), übernimmt in den meisten Fällen laut Besatzungsrecht auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes erheblich ein. Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der Bevölkerung im besetzten Gebiet.
Wortbedeutung Besatzungsregime:
Die von einer Besatzungsmacht ausgeübte Herrschaft wird als Besatzungsregime bezeichnet. Einzelne Vertreter einer Besatzungsmacht oder die Angehörigen in ihrer Gesamtheit werden auch Okkupanten (Besatzer) genannt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Besatzungsmacht

Wortbedeutung Völkermord oder Genozid:
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord.
Völkermord wird oft als besonders negativ bewertet und etwa als „Verbrechen der Verbrechen“ (englisch „crime of crimes“) [2] oder „das schlimmste Verbrechen im Völkerstrafrecht.[3] umschrieben. Seit dem Beschluss durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 wurde die Bestrafung für Völkermord in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen ausdrücklich verankert. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord

Im Zweifel liegt die Erkenntnis!

Grundregel:
Die sog. „Geschichte“ (Aufgeschichtete Erzählungen, Märchen, Sagen, Fabeln) wurde immer im Auftrag der jeweiligen Machthaber geschrieben!
Man kann davon ausgehen, dass alle großen Persönlichkeiten der Vergangenheit gesteuert waren!

Falschinformationen = sog. „Fake-News“ gab es schon im Mittelalter.
Und das zeigt: Erkenntnis gibt es nur, wo der Zweifel am Anfang steht. Wer Nachrichten verbreitet, will etwas erreichen.
Hinter jedem Menschenwerk kann auch ein Versuch lauern, Menschen zu beeinflussen.
Dagegen gibt es nur einen Schutz: Außer an Gott nichts glauben!
Stets alles menschlich Erschaffene hinterfragen und prüfen!
Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/fake-news-gab-es-schon-im-mittelalter-und-das-zeigt-erkenntnis-gibt-es-nur-wo-der-zweifel-am-anfang-steht-ld.1439596?reduced=true

Es geht zusammengefasst bei fast allen Organisationen immer um primitiv niederes gewinnorientiertes Geschäftsdenken zum eigenen Vorteil, um narzisstische Selbstdarstellung bzw. Schauspielerei und um Machtgehabe.
Durch den Geschäftsdienst am Mammon-Götzen sind die meisten Menschen dem Satanismus mehr oder weniger unbewusst verfallen.

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“


A. Po l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -

SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren - gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden - ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:
Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen - auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146) Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung -
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031,162

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98
„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
- Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 - 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 - Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter.

Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

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Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 - 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 - Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Sefton Delmer (1904-1979) - bedeutender englischer Journalist:
"Jeder Griff ist erlaubt. Je übler, umso besser. Lügen, Betrug - alles" Quelle: Die Deutschen und ich, Hamburg 1963, S. 590
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
- dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft - u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fort gilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

Nazi-Plan „Great Reset - der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott - satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch - 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinandergebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

Allgemeine Hinweise:
Alle Ausführungen auf dieser wissenschaftlichen Kunst-Webseite beruhen auf Annahme öffentlich zugänglicher menschlicher Kunstwerke in Form von Texten, Quellen und beweiskräftigen Dokumente bis gegebenenfalls das Gegenteil in Beweislastumkehr unter uneingeschränkter persönlicher, kommerzieller Haftungsübernahme bewiesen ist.
Es wird sich ausdrücklich auf das Naturrecht der freien Meinungsäußerung, Freiheit der Kunst, Wissenschaft Forschung und der Berichterstattung (Pressefreiheit) berufen -
auch gemäß öffentlichen Recht Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Zitat:
"Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Für die Richtigkeit der menschlichen Kunstwerke in Form von Ausführungen, Quellen und beweiskräftigen Dokumenten kann selbstverständlich keine Gewähr übernommen werden.
Alle Ausführungen gelten als Anregung zum eigenen Nachdenken, Forschen und Prüfen.
Ob die Ausführungen so richtig sind, wird sich früher oder später klären.
Alle verantwortungsbewussten Menschen sind daher aufgefordert, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken!

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Quelle: https://www.wikiwand.com/de/Liste_der_r%C3%B6misch-deutschen_Herrscher
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R%C3%B6misches_Reich
Quelle: http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm
Quellbeweis: http://de.wiktionary.org/wiki/vogelfrei

Aschkenasim/ Ashkenazi Jews und Kohanim
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Ashkenazi_Jews
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Aschkenasim
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kohen
Quelle: https://www.juedische-allgemeine.de/religion/geistige-elite/
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kohen#Kohen_als_moderner_Familienname

 

Was ist die einheimisch-indigene Minderheit in Deutschland?

Auswahl Filmempfehlungen zur Aktivierung des inneren Zeichens der Erbinformation („genetischer Code“):

Heimat-Schulungsfilme:

Heimat-Filmkanäle:

Webseiten:

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