Grundrechtsverletzung
Die alltäglich gewohnten Grundrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland sind strafbewehrte Verstöße gegen die Grundrechteartikel im Bonner Militär Grund Gesetz (Artikel 1- 20 GG).
Dazu Verstöße gegen Artikel 139 und den nachfolgenden Rechtsvorschriften.
Das führt zur Zuständigkeit der alliierten Hohen Hand.
Weiter strafbare Verstöße gegen den Artikel 116 GG und Artikel 16 GG.
*Wo kein Kläger, da kein Richter.*
Download
Musterschreiben Ausgeschlossene Person Kraft Gesetzes wegen Grundrechteverletzung