Notwendige Schritte zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des völkerrechtlichen Staates auf deutschem Boden

Kompletter Neuaufbau des gesamten Systems in völliger Entscheidungsfreiheit des außen wie innen unabhängig- freiheitlichen Nationalstaates!

Sieben Punkte Programm zur Wiederherstellung des Völkerrechts in Deutschland, Europa und auf der gesamten Erde

*I. Die Herstellung der uneingeschränkten Souveränität Deutschlands durch Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des völkerrechtlichen Staates Deutschland u./ o. Deutsches Reich (beide Begriffe bezeichnen ein und dasselbe Völkerrechtssubjekt!)
Der ewige Bund der deutschen Stämme heißt Heimatreich der Deutschen.
Der Begriff „Deutschland“ ist nur eine historisch eingebürgerte umgangssprachliche Bezeichnung ohne jegliche Rechtswirksamkeit.

*II. Der zwingend notwendige (ehrenhalber) Abschluss der Friedensverträge mit über 54 Nationen zur endgültigen und dauerhaften Beendigung des bis heute fortgeführten zweiten Weltkrieges!

*III. Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) – „Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung“:
Vollzitat: „Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146) Art. 139 Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Die Umsetzung des Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 mittels Entnazifizierung aller Deutschen durch die Befreiung der Deutschen aus der nationalsozialistischen deutschen Zwangsangehörigkeit = deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 gemäß Artikel 116 GG für die BRD durch Rückführung der Person in die ursprüngliche Bundesstaatsangehörigkeit gemäß unveränderten Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) I vom 22. April 1871.
Dazu gehört auch die Beseitigung und strafbewehrtes Verbot aller nationalsozialistischen Rechtsinhalte, Rechtsnormen, Verordnungen und Gesetze in Deutschland!

IV. Geltungsdauer Artikel 146 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:
Vollzitat: „Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146) Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Die Deutschen geben sich nach der Herstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands in freier Selbstbestimmung über eine Nationalversammlung Verfassungsgebende Versammlung) mittels Volksabstimmung (Referendum) ihre Verfassung!

V. Sofortiger Austritt Deutschlands aus der privaten Interessengemeinschaft Europäische Union – 4. Reich Walter Hallstein Projekt und dem US-Kriegsbündnis NATO u./o. OTAN!
(Sofern die BRD-Verträge grundsätzlich für Deutschland zutreffend)

VI. Abschaffung des Dollar-basierten Schuldgeldsystems und mittelfristig generelle Abschaffung des Geldes als Tauschhilfe!

VII. Schrittweise Umsetzung des Heimat- und Friedensprogramms – Das Reformprogramm für Deutschland als Ideenvorlage!

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Einrichtung Nationaler Übergangsrat - nationale Übergangsregierung auf deutschem Boden durch die deutsche Minderheit

Rechtliche Grundlage: Verhalten einer aufständischen oder sonstigen Bewegung gemäß UN- Resolution 56/83, Kapitel 2, Artikel 10

I. Das Verhalten einer aufständischen Bewegung, die zur neuen Regierung eines Staates wird, ist als Handlung des Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten.

II. Das Verhalten einer aufständischen oder sonstigen Bewegung, der es gelingt, in einem Teil des Hoheitsgebietes eines bestehenden Staates oder in einem seiner Verwaltung unterstehenden Gebiet einen neuen Staat zu gründen, ist als Handlung des neuen Staates im Sinne des Völkerrechts zu bewerten.

Folgende Maßnahmen müssten wie in solchen Sachverhalten üblich durchgeführt werden, wenn sich alle Erkenntnisse und beweiskräftigen Dokumente tatsächlich in ihrer Richtigkeit bestätigen:

Das Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde am 23. Mai 1949 im Auftrag der alliierten Siegermächte des zweiten Weltkrieges für (!) die Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt.
Nicht etwa für das deutsche Volk oder "Dem deutschen Volke" wie es am Hauptportal des Reichstages in großen Lettern steht.

Dieses alliierte Militär-Grundgesetz ist die höchste Rechtsnorm für die Bundesrepublik Deutschland.
Die alliierten Siegermächte sind bis heute für (!) die Entnazifizierung (Befreiung) Deutschlands und des deutschen Volkes gesetzlich-vertraglich zuständig.

Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „Befreiungsartikel - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung“ aus *SHAEF – Zitat: Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

Die bis zum heutigen Tage rechtsgültigen SHAEF–Gesetze, Verordnungen und Anweisungen werden also vom Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland nicht berührt und sind weiterhin rechtsgültig.

Alle nationalsozialistischen, faschistischen Gleichschaltungsgesetze und Verordnungen/ Rechtsinhalte wurden durch die alliierten Siegermächte mit *SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III generell strafbewehrt verboten und aufgehoben - Zitat:
„Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.“

Das bedeutet, die Aufhebung aller nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsinhalte, damit auch die zwingend notwendige Aufhebung der von Adolf Hitler und seiner Reichsregierung am 5. Februar 1934 zwangsverordneten „deutschen Staatsangehörigkeit“ (Artikel 16 und Artikel 116 GG für die BRD) durch Entnazifizierung der Person über Wiederherstellung der Bundesstaaten und der Bundesstaatsangehörigkeit im Deutschen Heimat-Reich gemäß erster *RuStAG vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87)Inland §1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“


In Kombination mit:

Artikel 146 Grundgesetz für (!) die Bundesrepublik Deutschland
(Geltungsdauer/ Laufzeit) der Bundesrepublik Deutschland - Zitat:
“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

Erster Schritt:
Einheit und Freiheit Deutschlands durch völkerrechtliche Wiedervereinigung und Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des völkerrechtlichen Staates „Deutsches Reich“ c/o „Deutschland“ - damit Befreiung der vom alliierten Militär-Grundgesetz für die BRD überlagerte, bis heute rechtsgültige, letzte historische Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919. (siehe u. a. SHAEF und Artikel 140 GG für die BRD)

Zweiter Schritt:
Die vollständige Reformierung der sog. „Weimarer Reichsverfassung“ von 1919 im handlungsfähigen Staat „Deutsches Reich“ u./ o. „Deutschland“ über eine Nationalversammlung/ verfassungsgebende Versammlung durch Volksabstimmung in freier Entscheidung des deutschen Volkes.

Dritter Schritt:
Die Wiederherstellung der Bundesstaaten-Struktur; der Königreiche, Herzog- und Fürstentümer, freien Reichs- und Hansestädte als Basis der Bundesstaatsangehörigkeit für die Person der Stammesdeutschen im Staatenbund „Deutsches Reich“ – Wiedererlangung aller Rechte für die Deutschen.

Maßnahmen zur Befreiung Deutschlands und in Folge der gesamten Menschheit aus der nazistischen Tyrannei zur Wiederherstellung der „konzeptionellen Sicherheit für soziale Systeme im Völkerbund“

1. Bildung Nationaler Übergangsrat durch die deutsche Minderheit in Zusammenarbeit mit allen verantwortungsfähigen, verantwortungsgewillten, positiv zukunftsorientierten Kräften mit staatenlos.info - Kommission 139.
Mit diesem Schritt geht Staatenlos.info – Kommission 139 in den Nationalen Übergangsrat auf.

Ein nationaler Übergangsrat ist eine sog. „rechtmäßige juristische Entität“, die auch von der NATO und der UN anerkannt ist.

Gesetzliche Grundlagen: 1 Staatsgründung

UN-Resolution 56/83, Kapitel 2, Artikel 9

Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen für das betroffene Volk.

Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder die Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.

Nationalversammlung bzw. Verfassunggebende Versammlung

Die völkerrechtlichen Instrumente dazu sind die Nationalversammlung und/ oder verfassunggebende Versammlung, welche durch den Übergangsrat einzuberufen ist.
Aus der einzuberufenden Nationalversammlung müssen die Verfassung und die Übergangsregierung hervorgehen.

Rechtliche Basis:
1)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Artikel 146, Artikel 25 und Artikel 133 in der Fassung vom 23. Mai 1949 bis zum 29. September 1990.
Übrigens: die Streichung des räumlichen Geltungsbereiches des Grundgesetzes und somit die Trennung zwischen dem freien Gebiet/ Landfläche von Deutschland und der verbliebenen Besatzungsordnung "BRD-Grundgesetz", die nur noch auf den "freiwilligen Teilnehmern an der BRD" liegt, finden Sie im Bundesgesetzblatt Teil II. Seite 890, Kapitel II, Artikel 4, Absatz 2 vom 23.09.1990 - rechtswirksam zum 29.09.1990. (siehe auch Seite 885 - Artikel 23 "weggefallen")

2) Urteil Bundesverfassungsgericht BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsätze 21, 27 und 29.

3) UN-Selbstbestimmungsrecht der Völker, Artikel 1 der UN-Charta - UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt
Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat,

Leitsatz 21: Eine verfassunggebende Versammlung ist ein weltweit anerkannter, völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung (siehe Art. 25 GG). Sie ist im Besitz des „pouvoir constituant“. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, dass ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.

Leitsatz 27: Das Bundesverfassungsgericht der BRD erkennt die Existenz über positiven, auch den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das gesetzte Recht daran zu messen.

Leitsatz 29: Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, dass eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch dass den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Weg entzogen wird.

Gesetze international zu denen sich die BRD"ius cogens" (unabänderlich) verpflichtet hat und aus dem Grundgesetz:

UN - Selbstbestimmungsrecht der Völker - Artikel 1

(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung (siehe Art. 146 GG).

(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.

(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind (siehe Art. 133 GG), haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten. Weiter UN-Zivilpakt und der UN-Sozialpakt.

Der Außenminister der Vereinigten Staaten von Amerika, Christian Herter (Secretary of State), Beauftragter Vertreter der westlichen Hauptsiegermacht, vom 18. Mai 1959 anlässlich der Genfer Außenministerkonferenz - Zitat:

„Die Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte Deutsche Demokratische Republik stellen nicht – und zwar weder getrennt noch gemeinsam – eine gesamtdeutsche Regierung dar, die ermächtigt wäre, für das als Deutschland bekannte Völkerrechtssubjekt zu handeln und Verpflichtungen einzugehen.“

Kommentar: Diese Aussage steht im Einklang mit den Festlegungen der vier alliierten Siegermächte bezüglich „Deutschland/ Germany“ während der Außenministerkonferenz in Moskau von 1943, dem Londoner Protokoll von 1944, wie der Potsdamer Konferenz von 1945 und der Erklärung zur völkerrechtlichen Anerkennung des Völkerrechtssubjekts Deutschland/ Germany im Gebietsstand vom 31. Dezember 1937.

 

Die nationale Übergangsregierung im gegenwärtigen Deutschland

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Die Übergangsregierung wird über einen nationalen Übergangsrat in Abstimmung der alliierten Siegermächte c/o Russland durch die deutsche Minderheiten-Initiative staatenlos.info – Kommission139 gebildet.
Hierbei geht es allerdings nicht um die Neugründung, sondern um die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Völkerrechtssubjekts –mit der völkerrechtlichen Bezeichnung „Deutschland – gleichbedeutend das „Deutsche Reich“.

Beweis:
Urteil Bundesverfassungsgericht der BRD - Zitat: „Es wird daran festgehalten (vgl z. Bsp. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings teilidentisch".

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Die PERSON als Waffe gegen den Menschen!

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Paragraf 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Der entscheidende (juristische) Unterschied zwischen Menschen und Person

Definition „Mensch“:
„Der Mensch“ ist ein mit Sprachvermögen, Verstand, Vernunft, Gewissen, Mitgefühl, vernetztem Denken begabtes, frei beseeltes Lebewesen, welches in seinem gesamten Leben schöpferisch auf der Erde tätig ist.
„Der Mensch“ steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes.
Der Mensch selbst ist nicht rechtsfähig und steht außerhalb des von ihm geschaffenen Rechtes.
„Der Mensch“ sollte die zehn göttlichen Gebote als Fundament für sein Dasein ansehen.

Definition „Person“:
Herkunft, ab dem 3. Jahrhundert als person(e) aus lateinisch persona „Maske des Schauspielers“,
lateinisch per-sonare für „durchtönen“ - nämlich die Stimme durch die Maske.

Der Mensch wurde spätestens mit Einführung des Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis ab Januar 1756 (römisches Recht) ungefragt zum Träger „der Person“ gemacht.
„Die Person“ des Menschen ist rechtsfähig und unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Die Person hat bestimmte Rechte gegenüber dem Staat.

zitierte Beweise von Seiten des Systems in Deutschland:
Ein Mensch ist nicht rechtsfähig, denn vor (davor) dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Nach (danach) dem Gesetz sind alle Menschen ungleich, denn hat der Mensch Rechte übertragen bekommen, dann ist er nicht mehr als Mensch zu betrachten, sondern als Person.
Mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt - Quelle: BVerfGE 87, 209/228.
Daraus folgt, dass der Mensch als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt wird und als Mensch (Subjekt) behandelt werden muss - Quelle: BVerfGE 45, 187/228.
Insoweit steht dem Menschen ein Elementarschutz zu, weshalb alle Handlungen verboten sind, mit der die aus der Menschenwürde fließende Subjektqualität verletzt werden könnte.
Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als Person zu behandeln - Quelle: BVerfGE 63, 332/337.

Auszug juristisches Wörterbuch Köbler:
„Der Mensch“:
ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des vom ihm gestalteten Rechtes. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.

„Menschenrecht“:
ist das dem Menschen als solches (gegenüber dem Staat) zustehende, angeborene
(unveräußerliche, unantastbare) Recht vor allem die Rechte auf Leben, Freiheit und Eigentum).

„Menschenwürde“:
ist der innere und zugleich soziale Werteanspruch, der den Menschen um seinetwillen zukommt. Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Die Menschenwürde ist unantastbar. Daraus folgt, dass einerseits die Würde des Menschen nach der Verfassung der höchste Wert und damit der Mittelpunkt des Wertesystems ist und andererseits der Staat ausschließlich um den Menschen willen da ist und Verletzungen der Menschenwürde verhindern muss.
So urteilte ein österreichisches Gericht: Da der Mensch “kein Verwaltungsobjekt” darstellt, kann die Staatsgewalt über einen Menschen “NICHT” verfügen. Im Gegenteil ist es die Aufgabe der Staatsgewalt, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Siehe dazu das EU-Verfassungsgesetz aus 2004 und die Menschenrechtskonvention von 1948.

Eine „Person“ ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. (Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit - Definition jur. Wörterbuch Köbler)
Beweis: „Person“ (Quelle: Wikipedia)
(Herkunft, 3. Jahrhundert als person(e) aus lat. persona „Maske des Schauspielers“,
lat. per-sonare für „durchtönen“ (nämlich die Stimme durch die Maske)

BGBEG § 10 „Name“: (1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Fall: Beamtenverhältnisse

Fundstellen: BVerfGE 3, 58; DVBl 1954, 86; DÖV 1954, 53; JZ 1954, 76; MDR 1954, 88; NJW 1954, 21 Gericht: Bundesverfassungsgericht Datum: 17.12.1953 Aktenzeichen: 1 BvR 147/52 Entscheidungstyp: Urteil

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Ergebnis: Die Abschaffung der Person ist ebenfalls zwingend notwendig!

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Flugblatt von Sophie und Hans Scholl

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Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Wortbedeutung Welt:
Die Welt bedeutet alles, was der Mensch geistig erschafft, gedanklich erfindet und später in die Realität als sein Kunst-Werk auf der Erde aus der geistigen Ebene in die materielle Wirklichkeit überführt.

Wortbedeutung Realität:
Die Realität
bedeutet einfach nur die Original-unverfälschte, echte, wahrhaftige Wirklichkeit:
Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet. Als real gilt zum einen etwas, das keine Illusion ist und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen einer einzelnen Person abhängig ist. Zum anderen das, was in Wahrheit so ist, wie es erscheint, bzw. dem bestimmte Eigenschaften „robust“ - also nicht nur in einer Hinsicht und nicht nur vorübergehend - zukommen (Authentizität). Realität ist in diesem Sinne somit dasjenige, dem „Bestimmtheit“ zugeschrieben werden kann. Ein intentionales Objekt (z.B. eine Überzeugung, eine Einschätzung, eine Beschreibung, ein Bild, ein Film oder Computerspiel) gilt dann als realistisch, wenn es die Eigenschaften der darzustellenden Wirklichkeit in vielerlei Hinsicht und ohne Verzerrungen wiedergibt (Realismus).
Der Begriff stammt von lateinisch realitas, ‚Wirklichkeit‘; über res, ‚Sache‘, ‚Ding‘, ‚Wesen‘. Der Plural Realitäten als Synonym oder Sammelbegriff für jemandes Immobilien ist heute überwiegend veraltet. Lediglich in Österreich (und gelegentlich, immer seltener, auch im oberdeutschen Dialektraum Süddeutschlands) findet er noch regelmäßig Anwendung – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Realit%C3%A4t

Wortbedeutung Erde:
Die Erde ist der Grund und Boden, auf welchem wir leben!

Wortbedeutung Kunst: Kunst ist alles was der Mensch materiell und geistig erschafft.
Friedrich Nietzsche - Zitat: "Kunst kommt von Können, käme es von Wollen hieße es Wunst."

Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne[1]) bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit von Menschen, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst,[2] Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind.[3] Nach Tasos Zembylas unterliegt der Formationsprozess des Kunstbegriffs einem ständigen Wandel, der sich entlang von dynamischen Diskursen, Praktiken und institutionellen Instanzen entfalte.[4]
Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses.[5] Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber auch der Prozess bzw. das Verfahren selbst sein. So wie die Kunst im gesamten ist das Kunstwerk selbst gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von Inhalt und Form.[6] Ausübende der Kunst im engeren Sinne werden Künstler genannt.
Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Kunst wurde auf alle Produkte menschlicher Arbeit angewandt (vgl. Kunstfertigkeit) als Gegensatz zur Natur, was beispielsweise bei Kunststoff, Künstliche Ernährung, Künstliches Aroma, Künstliche Intelligenz ersichtlich wird -
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst

Wortbedeutung Besatzungsmacht:
Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält.
Die Besatzungsmacht, als in der Regel militärische Verwaltung (Militärregierung), übernimmt in den meisten Fällen laut Besatzungsrecht auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes erheblich ein. Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der Bevölkerung im besetzten Gebiet.
Wortbedeutung Besatzungsregime:
Die von einer Besatzungsmacht ausgeübte Herrschaft wird als Besatzungsregime bezeichnet. Einzelne Vertreter einer Besatzungsmacht oder die Angehörigen in ihrer Gesamtheit werden auch Okkupanten (Besatzer) genannt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Besatzungsmacht

Wortbedeutung Völkermord oder Genozid:
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord.
Völkermord wird oft als besonders negativ bewertet und etwa als „Verbrechen der Verbrechen“ (englisch „crime of crimes“) [2] oder „das schlimmste Verbrechen im Völkerstrafrecht.[3] umschrieben. Seit dem Beschluss durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 wurde die Bestrafung für Völkermord in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen ausdrücklich verankert. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord

Im Zweifel liegt die Erkenntnis!

Grundregel:
Die sog. „Geschichte“ (Aufgeschichtete Erzählungen, Märchen, Sagen, Fabeln) wurde immer im Auftrag der jeweiligen Machthaber geschrieben!
Man kann davon ausgehen, dass alle großen Persönlichkeiten der Vergangenheit gesteuert waren!

Falschinformationen = sog. „Fake-News“ gab es schon im Mittelalter.
Und das zeigt: Erkenntnis gibt es nur, wo der Zweifel am Anfang steht. Wer Nachrichten verbreitet, will etwas erreichen.
Hinter jedem Menschenwerk kann auch ein Versuch lauern, Menschen zu beeinflussen.
Dagegen gibt es nur einen Schutz: Außer an Gott nichts glauben!
Stets alles menschlich Erschaffene hinterfragen und prüfen!
Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/fake-news-gab-es-schon-im-mittelalter-und-das-zeigt-erkenntnis-gibt-es-nur-wo-der-zweifel-am-anfang-steht-ld.1439596?reduced=true

Es geht zusammengefasst bei fast allen Organisationen immer um primitiv niederes gewinnorientiertes Geschäftsdenken zum eigenen Vorteil, um narzisstische Selbstdarstellung bzw. Schauspielerei und um Machtgehabe.
Durch den Geschäftsdienst am Mammon-Götzen sind die meisten Menschen dem Satanismus mehr oder weniger unbewusst verfallen.

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“


A. Po l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -

SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren - gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden - ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:
Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen - auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146) Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung -
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031,162

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98
„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
- Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 - 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 - Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter.

Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

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Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 - 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 - Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Sefton Delmer (1904-1979) - bedeutender englischer Journalist:
"Jeder Griff ist erlaubt. Je übler, umso besser. Lügen, Betrug - alles" Quelle: Die Deutschen und ich, Hamburg 1963, S. 590
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
- dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft - u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fort gilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

Nazi-Plan „Great Reset - der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott - satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch - 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinandergebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

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"Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

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Quelle: https://www.wikiwand.com/de/Liste_der_r%C3%B6misch-deutschen_Herrscher
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R%C3%B6misches_Reich
Quelle: http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm
Quellbeweis: http://de.wiktionary.org/wiki/vogelfrei

Aschkenasim/ Ashkenazi Jews und Kohanim
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Ashkenazi_Jews
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Aschkenasim
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kohen
Quelle: https://www.juedische-allgemeine.de/religion/geistige-elite/
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kohen#Kohen_als_moderner_Familienname

 

Was ist die einheimisch-indigene Minderheit in Deutschland?

Auswahl Filmempfehlungen zur Aktivierung des inneren Zeichens der Erbinformation („genetischer Code“):

Heimat-Schulungsfilme:

Heimat-Filmkanäle:

Webseiten:

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